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Belvedere: Freigestellte Prokuristin Gruber-Mukulcik zeigt Direktorin Agnes Husslein an

Die amtierende Belvedere-Direktorin Agnes Husslein wurde angezeigt.
Die amtierende Belvedere-Direktorin Agnes Husslein wurde angezeigt. ©APA (Sujet)
Keine Ruhe in der Causa Agnes Husslein: Laut Medienberichten hat die freigestellte Belvedere-Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik nun Strafanzeige gegen die amtierende Direktorin Husslein eingereicht.

Ein Tätigwerden hätte laut ihrem Anwalt Georg Schima auch von Amts wegen erfolgen können, war jedoch ausgeblieben, heißt es in dem Bericht von der “Standard”.

Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) kündigte an, bis Ende Juli eine Entscheidung über die Bestellung der künstlerischen und kaufmännischen Belvedere-Leitung ab 2017 zu treffen. Zuletzt hatte er ja entschieden, Husslein ihren Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres erfüllen zu lassen und ihr als kaufmännischen Geschäftsführer interimistisch Dieter Bogner zur Seite gestellt. Er folgte damit dem Beschluss des Belvedere-Kuratoriums, das nach der Prüfung von Compliance-Verstößen Hussleins “unbestreitbare Verdienste” über die eingestandenen Vergehen stellte.

Zinggl hinterfragt Schadenshöhe und Prüfkosten

15 Fragen umfasst die parlamentarische Anfrage, die der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl an Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) stellen wird. Die Unterzeichner fordern darin u.a. eine genaue Bezifferung des Schadens, den Belvedere-Direktorin Agnes Husslein durch die Verletzung von Compliance-Regeln verursacht hat sowie die Höhe der Kosten, die die Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO verrechnet hat.

Zinggl seien Informationen zugetragen worden, denen zufolge der zu begleichende Schaden im Bereich von 30.000 Euro liege – und nicht wie bisher bekannt rund die Hälfte davon. Die Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO soll zudem für die Untersuchung der Vorwürfe einen Betrag über 100.000 Euro in Rechnung gestellt haben.

Gruber-Mikulcik stellt Strafanzeige gegen Husslein

In Bezug auf die gestellte Strafanzeige gegen Husslein wegen Untreue kann der Anwalt der freigestellten Belvedere-Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik indes nicht abschätzen, wie lange es dauern kann, ob Anklage erhoben wird. Aus seiner Sicht verfüge die Staatsanwaltschaft über “genug Material, um es sich anzuschauen”, wie Georg Schima gegenüber der APA sagte. Immerhin verfüge die Staatsanwaltschaft über umfassendere Möglichkeiten als die Wirtschaftsprüfer – so könne man sich etwa einen längeren Zeitraum genauer ansehen.

Ob die Anzeige selbst genügend Grund bietet, Husslein nicht erneut zu bestellen, könne er nicht sagen.”Die Anzeige per se ist nicht das eigentliche Problem. Das Problem ist, dass Agnes Husslein trotz der teils erdrückenden Beweislage im Amt belassen wird und derzeit eine Verlängerung diskutiert wird.” Das Problem sei die Substanz der Vorwürfe und auch, dass diese zugegeben wurden. Es gehe zwar nicht um Millionenbeträge, das mache vor dem Gesetz jedoch keinen Unterschied.

>> Beide Frauen bewarben sich für Geschäftsführung

(apa/Red)

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