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Beklagter: Belangt wird der Falsche

Der Kläger ist nachts beim Bludenzer Bahnhof mit einem Schlag mit einer Holzlatte am Auge schwer verletzt worden.
Der Kläger ist nachts beim Bludenzer Bahnhof mit einem Schlag mit einer Holzlatte am Auge schwer verletzt worden. ©Symbolbild/Bilderbox
25-Jähriger sagt, er habe von Zivilprozess, in dem er zu 40.000 Euro Schadenersatz verurteilt wurde, gar nichts gewusst.

Der Kläger ist nachts beim Bludenzer Bahnhof mit einem Schlag mit einer Holzlatte am Auge schwer verletzt worden. Er hat daraufhin fünf türkischstämmige Männer, die an der Gewalttat beteiligt gewesen sein sollen, zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagt. Der Fünftbeklagte wurde im ­Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch zur Zahlung von 40.000 Euro an den Kläger verurteilt. Mit einer gerichtlich bewilligten Lohnexekution wurde der Arbeiter zu Zahlungen verpflichtet.

Aber der 25-Jährige sagt, er sei unschuldig. Er sei keiner der Täter gewesen. Das Strafverfahren gegen ihn sei eingestellt worden. An die Entscheidung im Strafverfahren war der Richter im Zivilprozess jedoch nicht gebunden. Der Zivilrichter hat ein Versäumungsurteil verfasst. Denn der Fünftbeklagte hatte auf die Klage gar nicht reagiert und war zur Gerichtsverhandlung in dem Zivilprozess nicht erschienen.

Er habe von der Klage und dem Zivilprozess erst hernach erfahren, als ihn sein Chef über die Lohnexekution informiert habe, gab der Fünftbeklagte ges­tern vor Gericht zu Protokoll. Er habe weder im Mai 2016 das Gerichtsschreiben mit der Klage und der Aufforderung zur Klagebeantwortung noch im Juli 2016 den ebenfalls hinterlegten Gerichtsbrief mit dem Versäumungsurteil erhalten.

Beklagtenvertreter Adi Concin forderte in der gestrigen Verhandlung am Landesgericht, dass das Versäumungsurteil und die Lohnexekution aufgehoben werden. Der Zivilprozess soll also noch einmal durchgeführt werden, dieses Mal mit aktiver Beteiligung des Fünftbeklagten. Darüber wird Zivilrichter Gerhard Winkler schriftlich entscheiden.

Beklagtenanwalt Concin argumentiert einerseits damit, dass das Versäumungsurteil nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei. Der Briefträger habe die hinterlegte Gerichtspost in dem Mehrparteienhaus im Bezirk Bludenz entweder in den einzigen, unversperrten Briefkas­ten geworfen, der nur mit dem Familiennamen von drei der vier Hausparteien bezeichnet gewesen sei, oder daneben auf eine Fensterbank gelegt.

Zudem habe sich sein Mandant in einem seelischen Ausnahmezustand befunden, so der Anwalt des Fünftbeklagten. Denn fünf Wochen vor der Zusendung des Versäumungsurteils sei die zweijährige ­Schwester des Beklagten im Teich der Nachbarn ertrunken. Der 25-Jährige habe deswegen mehrere Wochen lang bei seiner Mutter im Bezirk Feldkirch gewohnt und sich danach für einige Wochen in der Türkei aufgehalten.

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