Der Gesetzestext liegt bis Mittwoch, 17. Dezember 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.
Schieflagen beseitigen
Im Sommer 2014 verabschiedete der Nationalrat das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz mit dem Ziel, entstandene Schieflagen im Zusammenhang mit Sonderpensionen zu beseitigen und einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierung des Pensionssystems zu leisten. Im Rahmen dieses Gesetzes wurden unter anderem die Länder dazu ermächtigt, Pensionssicherungsbeiträge für Funktionäre und Funktionärinnen sowie Bedienstete (und deren Angehörige bzw. Hinterbliebene) von landesnahen Einrichtungen vorzuschreiben.
Landespensionen an den Bund anpassen
Im vorliegenden Entwurf werden Regelungen über die Entrichtung von (erhöhten) Pensionssicherungsbeiträgen auf Landesebene getroffen, die sich grundsätzlich an jenen des Bundes orientieren. Betroffen davon sind Politikerpensionen, Beamtenpensionen sowie Ruhe- und Versorgungsgenüsse, die von der Landwirtschaftskammer oder landesnahen Einrichtungen ausbezahlt werden.
Zu den landesnahen Einrichtungen zählen insbesondere ausgegliederte Gesellschaften, die vom Land oder von Gemeinden beherrscht werden. Die Pensionssicherungsbeiträge betragen gestaffelt zwischen 5 und 25 Prozent. Auf Landesebene (Land und landesnahe Einrichtungen) werden rund 240 Personen von dieser Regelung betroffen sein. (red/VLK)
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