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BAWAG-Prozess II: Elsner lässt Verhandlung wieder platzen

Anwalt: Elsner für Prozess zu krank.
Anwalt: Elsner für Prozess zu krank. ©APA/ zeitungsfoto.at
Die heutige Verhandlung im zweiten BAWAG-Strafprozess war schon nach fünf Minuten wieder zu Ende. Der wieder einmal geladene Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner war wieder einmal nicht erschienen.

Elsner halte sich in Bad Reichenhall in Bayern auf, er habe neuerlich Flüssigkeit in der Lunge und müsse drei Wochen lang behandelt werden, sagte Elsners Anwalt Andreas Stranzinger. Richter Christian Böhm vertagte die Verhandlung auf morgen, Dienstag.

Richter verstimmt

In einem kurzen Wortwechsel mit Elsners Anwälten zeigte sich der Richter verstimmt, dass der Angeklagte der Ladung neuerlich nicht Folge leistete. Elsner ist bisher kein einziges Mal zum zweiten BAWAG-Prozess vor Gericht erschienen. Der heutige 17. Verhandlungstag wäre alleine dem Ex-BAWAG-Chef gewidmet gewesen.

Urlaub im Wellness-Hotel?

Die Einrichtung, wo sich Elsner aufhalte, werbe im Internet mit ihren Wellnesseinrichtungen, ätzte der Richter. “Das ist kein Hotel, sondern eine Kuranstalt”, konterte Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens. Letzte Nacht habe der herzkranke 77-Jährige einen Angina-Pectoris-Anfall erlitten. Anwalt Stranzinger legte zwei ärztliche Bescheinigungen vor.

Elsner fehlt auch am Dienstag

Für morgen, Dienstag, sind nun alle Angeklagten geladen, auch Elsner soll vor Gericht erscheinen. Laut seinen Anwälten wird Elsner aber auch morgen aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen.

Nach der Verhandlung kritisierte Stranzinger vor Journalisten die Kommentare des Richters als “zynisch”. Mertens zeigte gewisses Verständnis für das Gericht, Elsner sei aber nicht vom Staatsanwalt angeklagt, sondern nur von der BAWAG in einer Privatanklage. Deswegen werde sein Mandant nicht das Risiko eines Herztodes eingehen, so der Anwalt.

Haftunfähig aus gesundheitlichen Gründen

Dass Elsner überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, wird immer unwahrscheinlicher. Elsner ist ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiarklage der BAWAG mitangeklagt – die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Die Bank will auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich durch die Klage bessere Chancen im Zivilverfahren.

(APA)

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