Auf 1370 Quadratmetern residiert die Landwirtschaftskammer Vorarlberg in der Bregenzer Montfortstraße – gratis. Denn die Bauernkammer zahlt dem Land Vorarlberg, dem Haupteigentümer der genannten Fläche, keinen Euro Miete; offiziell als Gegenleistung für Aufgaben, welche die Kammer im Auftrag des Landes zu erfüllen hat. Das Land verzichtet damit auf rund 200.000 Euro pro Jahr. Denn so viel würde die Miete für ein Objekt dieser Größenordnung an dieser Stelle in Bregenz ausmachen. Zurückzuführen ist das Privileg auf das Landwirtschaftskammergesetz. Laut diesem 1975 geschaffenen und seither mehrfach novellierten Gesetz ist das Land Vorarlberg gar „verpflichtet, die für den Dienstbetrieb der Landwirtschaftskammer erforderlichen Diensträume kostenlos zur Verfügung zu stellen“.
SPÖ fordert Änderung ein
Diese Regelung hat freilich nicht nur Befürworter. „Wie kommt denn der Steuerzahler dazu, das Gebäude der Landwirtschaftskammer zu zahlen?“, ärgerte sich gestern SPÖ-Chef Michael Ritsch. Das Gesetz sei umgehend zu ändern, die Landwirtschaftskammer habe ihr Gebäude selbst zu finanzieren: „So, wie das auch Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer tun müssen.“ Die Besserstellung der Bauernkammer ist für Ritsch (43) „hinterfragenswert“. Denn für die Miete der Bezirkshauptmannschaft Bregenz – nicht weit entfernt – zahle das Land einem privaten Konsortium bekanntlich knapp eine Million Euro im Jahr. „Und der Bauernkammer schenkt das Land die Miete dagegen ganz. Wie passt das zusammen?“ In einer Anfrage wollen die Sozialdemokraten nun das System der Bauernkammer-Finanzierung genauer beleuchtet wissen. Denn neben der Gratis-Miete beteilige sich das Land ja auch noch mit erheblichen Mitteln am Personalaufwand der Kammer – heuer sind für das Kammerpersonal beispielsweise 2,4 Millionen Euro budgetiert.
Der Verweis auf das Gesetz
Warum verzichtet das Land auf die Miete? Landesrat Erich Schwärzler (59) verwies auf das erwähnte Landwirtschaftskammergesetz: „Das wurde im Landtag einstimmig beschlossen. Laut diesem Gesetz hat das Land der Kammer Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.“ Schwärzler: „Und dieses Gesetz hat Gültigkeit, es sei denn, man ändert es.“ Gewiss könne man immer diskutieren: „Aber wenn die Kammer im Auftrag des Landes Tätigkeiten erbringt, dann kann das Land den Mitarbeitern auch die Räume zur Verfügung stellen.“ Die Kammer habe wichtige Aufgaben zu erfüllen, in den ländlichen Regionen, für Teilorganisationen, als Interessensvertretung. Auch Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger verwies auf besagtes Landwirtschaftskammergesetz – und auf den Dienstleistungsvertrag, in dem Aufgaben und deren Abgeltung genau definiert seien. Aufgaben etwa im Bereich des Tier- und des Pflanzenschutzes, oder in Bezug auf Bildung und Beratung. Moosbrugger (45) nahm Ritschs Kritik überhaupt recht trocken auf: „Das Land überträgt uns Aufgaben, die zur Durchführung der Aufgaben notwendigen Räumlichkeiten zahlt das Land.“ Die Interessensvertretung bezahle die Kammer selbst. In besagtem Dienstleistungsvertrag mit dem Land, der im Übrigen jährlich neu beschlossen wird, sind laut Moosbrugger auch die Personalressourcen geregelt. Demnach hat die Kammer aktuell 58 Dienstposten – von denen das Land Vorarlberg 25 Vollzeit-Äquivalente zahlt. „Das ist vertretbar, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern“, sagte Schwärzler. Was in anderen Ländern aber genau Sache ist, das lässt die SPÖ derzeit erheben.
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