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Banken müssen mit Kunden über riskante Fremdwährungskredite reden

Riskante Falle: Frankenkredite
Riskante Falle: Frankenkredite ©APA
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) zwingt die Banken, noch mehr zu tun, damit Häuslebauer ihre riskanten Fremdwährungskredite bzw. Kredite mit Tilgungsträgern loswerden.

Schon im Krisenjahr 2008 wurde die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten gestoppt, seither das aushaftende Volumen um 28 Mrd. Euro oder 60 Prozent abgebaut. Noch immer haben aber 110.000 Haushalte 21 Mrd. Euro Schulden in Franken und Co.

Diese müssen jetzt von ihren Banken zu einem persönlichen Gespräch geladen werden, wo sie über Maßnahmen zur Risikobegrenzung zu informieren sind. Das können eine Konvertierung in einen Euro-Kredit oder die Umstellung endfälliger Kredite auf einen Abstattungskredit sein. Das Gespräch muss von einem erfahrenen Bankmitarbeiter auf Basis eines standardisierten Prozesses geführt werden.

Für die betroffenen 110.000 Haushalte “besteht weiterhin ein erhebliches Risiko, dass sich durch Wechselkursschwankungen die Rückzahlung des Kapitals erheblich verteuert”, erklärten die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller am Freitag in einer Aussendung.

Seit der Finanzkrise sind bereits 160.000 Haushalte gänzlich aus dem Fremdwährungsrisiko ausgestiegen. Der Großteil der noch aushaftenden Kredite läuft in Schweizer Franken, ein paar wenige in Yen.

Kläger erhielt Schadenersatz

Bereits Geschädigte, erhalten laut Berichterstattung der Orf Vorarlberg neue Hoffnung. In Oberösterreich hätte ein Kläger 30.000 Euro Schadenersatz ausgezahlt bekommen, weil er nicht ordnungsgemäß über alle Folgen und Risiken aufgeklärt wurde. Auch anderen Geschädigten von Frankenkredite wird geraten, noch bis Ende Jahr eine Klage einzureichen. Bis 15. Jänner 2018 sei dies noch möglich.

Neue Regelungen ab Juni 2017

Die verschärften Informationspflichten für Banken gelten ab 1. Juni 2017. Sobald die Restlaufzeit des Kredits sieben oder weniger Jahre beträgt, muss die Bank dem Kunden in einem jährlichen Informationsschreiben die aktuelle Höhe des aushaftenden Kreditvolumens sowie gegebenenfalls den Stand des Tilgungsträgers mitteilen. Außerdem müssen die Geldhäuser eine etwaige prognostizierte Deckungslücke am Laufzeitende darstellen – und zwar anhand mindestens zweier realistischer Szenarien. Die FMA empfiehlt dazu auch eine Grafik.

Banken, deren Fremdwährungskreditvolumen mehr als 10 Prozent des Gesamtkreditbestands beträgt oder die aufgrund von Fremdwährungskrediten und/oder Krediten mit Tilgungsträgern “erhebliche Rechts- oder operationelle Risiken” oder eine Deckungslücke von zumindest 20 Prozent zu erwarten haben, sind zu bestimmten Offenlegungen gegenüber dem Finanzmarkt verpflichtet, so die FMA. Die Geldhäuser müssen etwa regelmäßig das aushaftende Volumen von Fremdwährungs-/Tilgungsträgerkrediten und ihren Anteil am Gesamtkreditportfolio sowie die zu erwartende Deckungslücke veröffentlichen. Optional empfiehlt ihnen die FMA auch, die Höhe der notleidenden Kredite sowie der vorgenommenen Wertberichtigungen mitzuteilen. Die Risikovorsorgen müssen die Banken verstärkt auf die künftig zu erwartenden Verluste abstellen (“zukunftsorientierte Betrachtungsweise”).

(APA/red)

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