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Bahnunglück in Lochau: Polizei ist mitschuldig

Am 29. Dezember 2006 kamen drei Menschen ums Leben. ÖBB und Polizei haften zu gleichen Teilen, entschieden nun die Richter am Feldkircher Landesgericht.
Am 29. Dezember 2006 kamen drei Menschen ums Leben. ÖBB und Polizei haften zu gleichen Teilen, entschieden nun die Richter am Feldkircher Landesgericht. ©Ronald Vlach
Lochau - Die ÖBB und die Polizei haften, so das Landesgericht, zu gleichen Teilen für das Lochauer Zugunglück, bei dem drei Menschen starben.
Polizei mitverantwortlich?
Archiv: Tragisches Zugunglück
Archivbilder: Ermittlungen am Unglücksort

Ein brisantes Urteil hat das Landesgericht Feldkirch in einem Zivilprozess zum Lochauer Zugunglück gefällt. Demnach ist das Verschulden für die Tragödie, bei der drei Menschen starben, zu jeweils 50 Prozent zwischen den ÖBB und der Polizei aufzuteilen. So entschied Zivilrichterin Marlene Ender, wie Norbert Stütler als Sprecher des Landesgerichts bestätigte. Das Feldkircher Urteil ist nicht rechtskräftig, nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck urteilen.

Von Lok erfasst

Am 29. Dezember 2006 kamen ein Polizist, eine Polizistin und ein Leichenbestatter ums Leben. Sie wurden auf dem Bahngleis von der Lokomotive eines Personenzugs erfasst. Die Polizisten und der Bestatter waren mit Arbeiten nach dem Tod eines 18-Jährigen beschäftigt, der zuvor unter ungeklärten Umständen von einem Zug angefahren worden war.

Strafrechtlich wurde ein ÖBB-Disponent wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Disponent hatte nicht dafür gesorgt, dass der Lokführer vor den Arbeiten auf dem Geleise gewarnt wurde.

Fehler auf beiden Seiten

Zivilrechtlich beträgt die Verschuldensaufteilung zwischen ÖBB und Polizei nach Ansicht des Landesgerichts 50:50. Demnach hat auch die Polizei gleichermaßen Fehler gemacht. Der die Amtshandlung leitende Polizist habe sich nicht davon vergewissert, dass während der Arbeiten auf dem Bahnkörper „keine Züge kommen“, gibt Stütler das Ersturteil wieder. Der Polizist soll lediglich um eine geringe Geschwindigkeit für vorbeifahrende Züge gebeten haben. Und er soll es unterlassen haben, Warnposten aufzustellen.

Die ÖBB klagen in dem Zivilverfahren die Republik als Arbeitgeberin der Polizei. Die Bundesbahnen sind nicht bereit, allein für die hohen Schadenersatzforderungen der Angehörigen der tödlich Verunglückten und der überlebenden Helfer aufzukommen. Sollte das Ersturteil rechtskräftig werden, müsste die Republik als Polizei-Dienstherrin für die Hälfte der Forderungen aufkommen.

Juristen merken auch zu diesem von den ÖBB angestrengten Zivilprozess rund um das Lochauer Zugunglück kritisch an, letzten Endes werde wegen der Beteiligung des Bundes auf beiden Seiten ohnehin der Steuerzahler zur Kasse gebeten, nicht nur für die Schadenersatzzahlungen, sondern auch für die Kosten in den Zivilprozessen. Das auszugebende Geld wandere nur von der einen Tasche des Bundes in die andere.

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