Die wettbewerbsrechtliche Klage der Bäcker richtet sich gegen eine Aldi-Werbung, in den Filialen werde frisch gebacken. Damit pries der Diskonter seine Backwaren an, die im Markt auf Knopfdruck aus einem Apparat mit der Aufschrift “Backofen” in ein Fach fallen.
“Das kann kein Backen sein”
“Das sind große Blackboxen, wo kein Mensch weiß, was da passiert”, sagt der Referent für Lebensmittelrecht beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, Daniel Schneider. “Das kann kein Backen sein.” Somit werde der Verbraucher in die Irre geführt. Das Gutachten soll nun klären, was in den Automaten passiert und ob man das “Backen” nennen darf.
Gehört zum Backen auch die Herstellung des Teiges? Werden Rohlinge in die Röhre gelegt, also bisher ungebackene Ware? Oder Teiglinge, die vorgebacken wurden? Solche Aufbackprodukte für den heimischen Ofen kennen Verbraucher aus dem Supermarkt.
Aldi: Keine bloße “Bräunung” der Ware
In dem “Backofen” finde “ein Backvorgang statt”, hatte Aldi Süd zum Beginn des Rechtsstreits erklärt. Von einer bloßen “Bräunung” der Ware könne nicht gesprochen werden.
Bei einem Vor-Ort-Termin in einer Aldi-Filiale wollte die Landgerichts-Kammer die Automaten im Februar 2011 in Augenschein nehmen. Allerdings versagte das Unternehmen einen Blick hinter die Kulissen, wie ein Gerichtssprecher berichtete. Daraufhin wurde ein Sachverständiger bestellt.
Aldi Süd ist in Österreich mit dem Diskonter Hofer vertreten.
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