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Bäcker klaut aus der Kasse

Bäcker wegen wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt.
Bäcker wegen wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt. ©dpa (Themenbild)
Feldkirch - Ein 34-jähriger Bäcker ist am Landesgericht Feldkirch wegen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten plus 3000 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden.

Der Spielsüchtige hatte sich an der Firmenkasse vergriffen und innerhalb eines Jahres knapp 40.000 Euro erbeutet. Ein kleiner Teil des Geldes wurde sichergestellt, den Rest hat der Angeklagte verspielt. Den entstandenen Schaden muss er wiedergutmachen. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

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