Die Staatsanwaltschaft hatte die 53-Jährige angeklagt, sie habe die zwei Säuglinge in den 1980er-Jahren nach Hausgeburten unversorgt sterben lassen. Die Leichen waren vor einem Jahr zufällig bei Bauarbeiten entdeckt worden.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, das Gericht sehe Totschlag in zwei Fällen als erwiesen an. Doch Totschlag ist bereits verjährt. Die Angeklagte hatte seit Prozessbeginn vor Gericht geschwiegen. Das Gericht folgte mit seinem Freispruch der Forderung des Verteidigers der Frau. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Mordes gefordert. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.