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Baby starb nach Misshandlungen: Sachverständige sprechen über Verletzungen

Die Sachverständigen sagten im Mordprozess um das verstorbene Baby aus.
Die Sachverständigen sagten im Mordprozess um das verstorbene Baby aus. ©pixabay.com
Am Donnerstag wurde in St. Pölten der Prozess um den Tod eines Babys mit den Erörterungen der Sachverständigengutachten fortgesetzt. Bei der Obduktion zeigten sich auch ältere Verletzungen - etwa an Armen und Beinen - sowie mehrere Rippenbrüche.
Mordprozess gegen Vater gestartet
Eltern vor Gericht
Baby im SMZ-Ost verstorben

Der dreieinhalb Monate alte Bub war im Februar an den Folgen einer schweren akuten Schädel-Hirn-Traumatisierung in einem Wiener Spital gestorben.

Baby wurde heftig geschüttelt – Tod nach Schädel-Hirn-Trauma

Laut dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Denk ist davon auszugehen, dass am 11. Februar “kräftig zugepackt” und das Baby “heftig geschüttelt wurde”. Die Verletzungen seien auf “zumindest einmaliges Aufschlagen des Kopfes an einer harten Oberfläche” zurückzuführen. Wahrscheinlich sei das in den Nachmittagsstunden passiert, genauer lässt sich der Zeitraum laut dem Gutachter nicht eingrenzen. Der Säugling kam am 11. Februar gegen 20.00 Uhr unter Reanimation ins Universitätsklinikum St. Pölten und wurde in Folge ins SMZ Ost nach Wien gebracht. Am 12. Februar um 4.00 Uhr wurde der Tod des Babys festgestellt.

Der Bruch des Schädeldaches weise auf eine direkte Krafteinwirkung hin, denkbar ist laut dem Gutachter Herbert Budka etwa ein Anschlagen des Kopfes gegen eine harte Unterlage oder Wand oder ein oder mehrere Schläge auf den Schädel. Zudem fand der Sachverständige bei der neuropathologischen Untersuchung ältere Blutungsreste, die auf mindestens ein zweites Schädel-Hirn-Trauma schließen lassen.

“Mehrfache sehr heftige Gewalteinwirkungen” gegen das Baby

Der Säugling wies sichtbare Gesichtsverletzungen auf. Bei der Obduktion wurden auch Serienrippenbrüche entdeckt, die laut Denk rund zwei bis drei Wochen vor dem Tod entstanden sein dürften. Ältere Verletzungen zeigten sich auch an Armen und Beinen sowie im Gehirn. “Mit hoher Wahrscheinlichkeit” habe es mehrere Angriffe gegeben, ging der Sachverständige von “mehrfachen sehr heftigen Gewalteinwirkungen” aus.

Der Vater (31), der den kleinen Buben am 11. Februar allein betreut hatte, ist wegen Mordes angeklagt, der Mutter wird Quälen und Vernachlässigen einer unmündigen Person vorgeworfen. Beide hatten sich gestern am ersten Verhandlungstag nicht schuldig bekannt. Am Donnerstag beteuerten sie erneut, ihr Baby nicht misshandelt oder geschüttelt zu haben.

Vater soll an Persönlichkeitsstörung leiden

Laut Gutachter Werner Brosch sind beide Angeklagte zurechnungsfähig, die medizinischen Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher liegen nicht vor. Der Sachverständige diagnostizierte beim 31-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotionaler Instabilität und leicht paranoiden und dissozialen Zügen. Der Mann sei beispielsweise in Beziehungsdingen oder im emotionalen familiären Bereich relativ rasch überfordert.

Der Angeklagte könne seine eigenen Bedürfnisse nicht in adäquater Weise zurückstecken und habe “Defizite in der Beziehungsgestaltung und im Selbstbild”, so Brosch. Er berichtete von einer sehr strengen Erziehung des 31-Jährigen, der Vater des Angeklagten sei ein “harter Mann” gewesen. Nach der Matura kam es zu einem Bruch in der Biografie, der aus Polen stammende Beschuldigte war Hilfsarbeiter in Schlachthöfen und zog viele Jahre durch Europa und Amerika.

Die beiden Beschuldigten führten laut Brosch eine chaotische, unreife, explosive und emotional belastende Partnerschaft. Die Zweitangeklagte habe ihren ehemaligen Lebensgefährten als “idealen Vater” bezeichnet, aber auch von Beziehungsschwierigkeiten berichtet. Bei der Frau diagnostizierte Brosch eine kombinierte Persönlichkeitsstörung in Bezug auf Beziehungsgestaltung und das emotionale Gleichgewicht. Sie sei “Ich-schwach”, “ein Mensch, der sich nicht traut, er selbst zu sein” und tue sich schwer, Einflüsse und Strömungen von anderen zu widerstehen.

Staatsanwältin mahnt Geschworene zu Strenge

Die Staatsanwältin am in ihrem Schlussvortrag die Geschworenen aufgefordert: “Sorgen Sie mit der strengsten Bestrafung dafür, dass das Kind nicht umsonst gestorben ist.” Die Vorwürfe gegen den wegen Mordes angeklagten Vater “haben sich im Zuge des Beweisverfahrens verdichtet”, so die Anklägerin. Beide Angeklagte würden es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, der 31-Jährige lüge unter anderem in Bezug auf seine Vorstrafen und sei nicht glaubwürdig, meinte die Staatsanwältin. Mit Hinweis auf die am Vormittag erörterten Gutachten erklärte sie: “Fakt ist, dass es ältere Verletzungen gibt, die dem Kind wohl ab Mitte Jänner zugefügt worden sind.” Das decke sich damit, dass das Baby ab diesem Zeitpunkt unruhig gewesen sein soll. Die Mutter habe es unterlassen, dem Vater Einhalt zu gebieten, und nicht für eine medizinische Behandlung des Buben gesorgt.

Anwalt der Mutter beantragt Freispruch

Dann waren die Verteidiger am Wort. Der Rechtsanwalt der Mutter, der Quälen und Vernachlässigen einer unmündigen Person angelastet wurde, beantragte einen Freispruch. Wolfgang Blaschitz, erklärte, seine Mandantin habe ihre Pflichten nicht gröblich vernachlässigt. Sie habe “ohne schlechtes Gewissen” nach Wien fahren können. Der Kindesvater habe die Misshandlungen “vertuscht”. Blaschitz beantragte einen Freispruch für die Frau. Im Falle eines Schuldspruchs sei seiner Ansicht nach §92 Absatz 1 Strafgesetzbuch und damit ein geringerer Strafrahmen von bis zu drei Jahren anzuwenden, weil die Todesfolge kein kausaler Schluss der Tat sei. Anschließend zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

(APA/Red)

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