In Österreich gibt es je nach Bundesländer voneinander abweichende Bestimmungen. In Kärnten und Vorarlberg ist Autostoppen unter 14 Jahren, in der Steiermark unter 15 verboten. Die übrigen Länder haben keine Vorgaben, erklärte ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. Generell untersagt ist Trampen auf Autobahnen und Schnellstraßen, erlaubt ist es aber auf Autobahn-Parkplätzen oder Raststationen.
Trampen, Hitchhiken oder Autostoppen – je nach Land gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, die alle dasselbe meinen. Grundsätzlich informieren sollte man sich bei Reisen ins Ausland. In einigen amerikanischen oder australischen Bundesstaaten ist Autostoppen und das Mitnehmen von Anhaltern verboten, in afrikanischen Ländern wiederum ersetzt es oftmals öffentliche Verkehrsmittel.
In Honduras wird vor Reisen per Anhalter generell abgeraten. Es gibt immer wieder Übergriffe auf Reisende, die mit Überlandbussen und Taxis unterwegs waren, warnt das österreichische Außenministerium.
Nicht nur Tramper selbst, sondern auch Autofahrer, die Anhalter mitnehmen, sollten die gesetzlichen Regelungen kennen. Das Außenministerium etwa rät bei Reisen in Griechenland, grundsätzlich keine Anhalter im Fahrzeug mitzunehmen. Schleusungsdelikte können dort – aufgrund von Problemen mit illegaler Einwanderung und Schleusungskriminalität – mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden. Die polnische Polizei beispielsweise empfiehlt ebenfalls keine Autostopper mitzunehmen und die Fahrzeugtür während der Fahrt versperrt zu halten.
Für sicheres Reisen per Anhalter gibt der ÖAMTC folgende Tipps: Nach Möglichkeit nicht alleine trampen, Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden, immer zuerst fragen, wohin der Lenker fährt und nicht das Ziel nennen. Um auf Nummer sicher zu gehen, das Fahrzeugkennzeichen notieren und per SMS an Familie und Freunde senden und bei den hinteren Türen kontrollieren, dass die Kindersicherung deaktiviert ist.
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