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Automatischer Lohnsteuerausgleich: Darauf müssen Sie in Zukunft achten!

Standardfälle werden ab Juli automatisch abgewickelt.
Standardfälle werden ab Juli automatisch abgewickelt. ©BilderBox (Themenbild)
Für den "Lohnsteuerausgleich" ist ab 2017 kein Antrag mehr nötig - zumindest wenn ohnehin nur die Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden. Was es damit auf sich hat - und worauf zu achten ist - erklärt AK-Vorarlberg-Experte Wolfgang Bahl im Interview mit VOL.AT.

Die Finanz startet die “Antragslose Arbeitnehmerveranlagung” (AANV) für das Jahr 2016 automatisch, wenn bis Ende Juni kein Antrag auf Lohnsteuerausgleich vorliegt und wenn mit einer Steuergutschrift zu rechnen ist. Weitere Einschränkung: Wer in den letzten beiden Jahren zusätzliche Ausgaben abgesetzt (etwa außergewöhnliche Belastungen durch Krankheits- oder Kurkosten) oder Kinderfreibeträge genutzt hat, muss den Lohnsteuerausgleich auch diesmal selbst durchführen. Dasselbe gilt, wenn zusätzlich zu Gehalt oder Pension noch andere Einkünfte vorliegen. Doch wie sieht die Neuerung im Detail aus? Wir haben bei AK-Steuerrechtsexperten Wolfgang Bahl nachgefragt:

Herr Bahl, unter welchen Umständen erfolgt die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann erfolgen, wenn
– bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 gemacht wurde,
– aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind,
– die Veranlagung eine Steuergutschrift ergibt und
– aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (insbes. Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.

Symbolbild/Bilderbox/Arbeiterkammer
Symbolbild/Bilderbox/Arbeiterkammer ©Interview mit dem AK-Experten Wolfgang Bahl: Symbolbild/Bilderbox/Arbeiterkammer

Wie erfahren Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, ob Sie eine Steuergutschrift erhalten?

In der zweiten Jahreshälfte 2017 werden diejenigen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen von der Finanzverwaltung ein Schreiben erhalten, die von diesem Service der Finanzverwaltung profitieren werden. Dabei wird die Finanzverwaltung die ihr bekannten Kontodaten anführen und Sie ersuchen, diese zu überprüfen.
Falls diese Kontodaten aktualisiert werden müssen, sollten Sie dies sodann der Finanzverwaltung binnen vier Wochen melden. Die Steuergutschrift wird dann auf Ihrem Konto gutgeschrieben und es wird automatisch ein Bescheid zugestellt.

Dabei werden nur solche Fälle für eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, bei denen die Finanzverwaltung davon ausgehen kann, dass die Steuergutschrift auch tatsächlich in der vorausberechneten Höhe verbleibt, um nachträgliche Änderungen oder Beschwerden zu vermeiden. Falls nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Veranlagungszeitraum noch keine Steuerveranlagung erfolgt sein sollte, wird im Fall einer Steuergutschrift von Amts wegen immer eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Das würde beispielsweise eintreten, wenn bis zum 31.12.2018 noch keine Steuerveranlagung für 2016 erfolgt ist.

Was ist, wenn man mit dem Bescheid aus der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung nicht einverstanden ist?

Sie können die Steuererklärung innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Veranlagungsjahres elektronisch über FinanzOnline einbringen oder mit dem entsprechenden Formular an das Finanzamt senden.

Worauf müssen die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen sonst noch achten?

Ab 2018 kann auch die automatische Datenübermittlung bei Sonderausgaben frühestens für das Veranlagungsjahr 2017 eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung auslösen. Pensionistinnen und Pensionisten, die 2014 und 2015 keine Steuererklärung eingereicht haben und aufgrund ihrer geringen Pension keine Lohnsteuer zahlen, erhalten automatisch in der zweiten Jahreshälfte 2017 einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück, nämlich bis zu maximal € 110,00.

Probleme, Fragen bei der Lohnsteuer? AK-Experte Wolfgang Bahl live auf VOL.AT!

Haben Sie Fragen und Probleme bei ihrem Lohnsteuerausgleich oder ihrer Lohnsteuer? AK-Experte Wolfgang Bahl wird am Mittwoch den 11.01. ab 13.00 live auf VOL.AT Rede und Antwort stehen. Bitte senden Sie uns ihre Fragen via

Mail: redaktion@vol.at

oder whatsapp:

(Red./APA)

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