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Autofahrer müssen sich im Ausland auf neue Regeln einstellen

Umweltzonen in Deutschland - Rigorose Strafen für Raser in der Schweiz.
Umweltzonen in Deutschland - Rigorose Strafen für Raser in der Schweiz. ©APA/ dpa (Symbolbild)
Wer mit seinem Auto ins Ausland fährt, muss sich seit Jahresbeginn in einigen Ländern auf neue Regelungen einstellen.

Der ÖAMTC hat heute, Mittwoch, die wichtigsten zusammengefasst.

Umweltzonen in Deutschland

So gelten in Deutschland neue Umweltzonen sowie Verschärfungen: Die neuen Umweltzonen Wiesbaden, Längenfeld, Mönchengladbach, Remscheid, Mainz sowie Ludwigsburg und Umgebung dürfen seit 1. Jänner 2013 nur noch von Autos mit gelber oder grüner Plakette befahren werden.

“Die Regelungen für Umweltzonen wurden in ganz Deutschland mit Jahreswechsel verschärft: Nun darf keine der über 50 Umweltzonen mehr von Autos mit Schadstoffplakette oder roter Plakette befahren werden”, weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Maria Scheucher. Bei Missachtung muss mit einer Strafe von 40 Euro gerechnet werden.

Überschreiten der Parkdauer kommt teuer

Auch das Überschreiten der Parkdauer wird bei unseren Lieblingsnachbarn teurer: Für das Abstellen ohne Ticket und das Überschreiten der auf dem Schein ausgewiesenen Parkzeit werden ab April die Strafen um fünf Euro angehoben. Je nach Dauer der überschrittenen Parkzeit beträgt die Strafe dann zwischen zehn und 30 Euro.

Rigorose Strafen für Raser in der Schweiz

Nach einer jahrzehntelangen Debatte ist in der Schweiz das Verkehrssicherheitsprogramm “Via sicura” in Kraft getreten. Dieses sieht verschärfte Strafmaßnahmen bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung und waghalsigen Überholmanövern vor. Neben Fahrzeugentzug droht laut ÖAMTC auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu vier Jahren.

Auto- und Motorradfahrer, die in Frankreich ohne Alkoholtestgerät unterwegs sind, müssen ab 1. März mit einer Strafe von elf Euro rechnen. Motorradfahrer und deren Sozia sind in Frankreich seit Jahresanfang verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. Ansonsten droht eine Strafe von 68 Euro. (APA)

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