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Außenamt bittet leichtsinnige Urlauber zur Kasse

Wer sich im Ausland in Gefahr begibt und Hilfe benötigt, soll in Zukunft dafür zahlen.
Wer sich im Ausland in Gefahr begibt und Hilfe benötigt, soll in Zukunft dafür zahlen. ©EPA
Das Außenministerium will österreichische Auslandsreisende, die leichtsinnig in Schwierigkeiten geraten und vom Staat gerettet werden müssen, künftig zur Kasse bitten.

Angesichts der aktuellen Geiselnahmen von Österreichern will Außenminister Spindelegger ein Gesetz zur Einklagung der Kosten anwenden. Reisende, die in Krisengebiete reisen, sollen sich auf der Ministeriums-Homepage registrieren.

Verschärfung bestehenden Rechts

“Wer aus eigenem Verschulden hohe Kosten für die öffentliche Hand verursacht, soll dafür gradestehen,” erklärte Spindelegger am Montag vor Journalisten. Laut dem bereits geltenden Konsulargebührengesetz von 1992 kann die Republik zwischen 10.000 und 50.000 Euro Kostenersatz bei “grob schuldhaftem Verhalten” einklagen. Derzeit gelten für 15 Länder Reisewarnungen, für 19 weitere bestehen partielle Reisewarnungen für bestimmte Regionen.

Mail-Warnung für Auslandsösterreicher

400.000 permanent im Ausland lebende Österreicher haben sich laut “Salzburger Nachrichten” bereits im Wiener Außenamt registrieren lassen. Sie können im Ernstfall per E-Mail vor Gefahr (Bürgerkrieg, Aufstände) in ihrem Gastland gewarnt werden.

Die Möglichkeit, sich als Auslandsreisender vor der Abreise beim Außenministerium freiwillig registrieren zu lassen und Kontaktdaten zu hinterlassen, soll ab dem Sommer bestehen. Dadurch soll raschere Hilfe in Notfällen möglich sein.

EU-Battle Group sei wohl sinnlos

Kritisch äußerte sich Spindelegger zur EU-Battle Group – einer mobilen Einsatztruppe, die 2003 unter anderem zur Rettung europäischer Staatsbürger aufgestellt wurden. “Wenn sie nie eingesetzt werden, dann stellt sich die Frage, ob man sie in dieser Form noch benötigt”, erklärte er.

 

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