AA

Ausnahmen bei Götzner Bausperren

Bei der Bausperre am Oberen Berg gibt es jetzt eine Ausnahmeregelung.
Bei der Bausperre am Oberen Berg gibt es jetzt eine Ausnahmeregelung. ©Veronika Hotz
Götzis  2016 erließ die Götzner Gemeindevertretung eine Bausperre für das Gebiet Bulitta-Hof, im Juli wurde eine weitere Bausperre am Götzner Berg, genauer im Bereich Oberer Berg, erlassen. Die VN berichteten. Damit soll Zeit gewonnen werden, um klare Richtlinien in Form von Bebauungsgrundlagen zu erstellen.

Letzte Woche musste sich die Götzner Gemeindevertretung jedoch abermals mit den Bausperren beschäftigen. Denn die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch bemängelte, dass keine Kriterien für Ausnahmen von Bausperren angeführt worden sind.

„Unsere Vorstellung war es eigentlich, dass wir ebendiese Kriterien gemeinsam mit Fachleuten für den Bebauungsplan ausarbeiten“, meint dazu Vizebürgermeister Clemens Ender, der dem Bauausschuss vorsitzt. „Jetzt mussten wir aber Teile einer möglichen Regelung schon vorweg nehmen.“ Dem Wunsch der BH entsprechend, wurden nun folgende Ausnahmen definiert: Ab einer Baunutzungszahl von 30 ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Geschoßen und nachgewiesenem tauglichen Anschluss an das öffentliche Straßennetz vorstellbar. „Das entspricht einem haushälterischen Umgang mit Grund und Boden“, erklärt Ender. Auch in Zukunft werde man vermutlich im Gebiet Bulitta-Am Hof und Götzner Berg Einfamilienhäuser bauen dürfen. Aber wo und zu welchen Spielregeln, das wird im Bebauungsplan festgelegt. Die Grundbesitzer werden in die Planungen mit einbezogen werden, wird vonseiten der Gemeinde betont.

VN-gms

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Götzis
  • Ausnahmen bei Götzner Bausperren