Zuvor hatte die Firma für Schwimmbadbau nach Angaben ihres Anwalts Stefan Harg über Jahre hinweg vergeblich versucht, über das Arbeitsmarktservice (AMS) geeignete inländische Fachkräfte vermittelt zu bekommen. Deshalb, so der Bregenzer Rechtsanwalt, habe sein Mandant beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung als Schlüsselkraft für den jungen Kosovaren beantragt. Dem Nicht-EU-Ausländer sei aber zunächst keine Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt worden.
Beschwerde eingebracht
Der Unternehmer bekämpfte den negativen AMS-Bescheid mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht hat den Bescheid aufgehoben und das AMS dazu verpflichtet, ein sogenanntes Ersatzkraftverfahren durchzuführen. Demnach musste geprüft werden, ob es geeignete inländische oder bevorzugte ausländische Arbeitskräfte für den Job als Schwimmbadbauer gibt. Die Vorarlberger Firma hatte zuvor in ihrem Antrag auf ein Ersatzkraftverfahren verzichtet: Denn es gebe unter den Arbeitslosen wohl keinen Installateur mit Kenntnissen in der Tischlerei und im Hochbau.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts habe das AMS dem als Installateur ausgebildeten Kosovaren jetzt doch eine Arbeitsbewilligung als ausländische Schlüsselkraft erteilt, berichtet Harg. Denn unter den inländischen Arbeitslosen sei offensichtlich keine geeignete Arbeitskraft gefunden worden.
Dem Schwimmbadunternehmen sei durch das lange Warten auf die Arbeitsbewilligung für den Ausländer „ein erheblicher Schaden entstanden“, sagt Harg. Die Firma habe Anwaltskosten zu bezahlen und „durch die fehlende Arbeitskraft mehrere Aufträge nicht annehmen“ können.
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