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Ausgesetzte Haustiere: So helfen Sie herrenlosen Hunden und Katzen richtig

Haustiere werden zur Urlaubszeit leider vielfach ausgesetzt
Haustiere werden zur Urlaubszeit leider vielfach ausgesetzt ©APA/dpa/Dieter Roosen
Zur Urlaubszeit hat dieses Problem alle Jahre wieder traurige Aktualität: Ausgesetzte Haustiere, die von ihren Besitzern irgendwo zurückgelassen werden. Was man tun soll, um in der Situation rechtlich und moralisch auf der richtigen Seite zu sein, lesen Sie hier.

Tierschützer und Tierheime blicken der beginnenden Urlaubszeit eher sorgenvoll entgegen – denn sie denken an die “Urlaubsopfer” Haustiere. Die Sommerzeit beschert so manchem Vierbeiner ein trauriges Schicksal: Katzen und Hunde, die der Reiselust vermeintlich im Wege stehen, werden von einigen Besitzern, sobald der lang ersehnte Urlaub anbricht, einfach auf die Straße gesetzt.

Das Schicksal ausgesetzter Haustiere

Dass die Tiere im Wald angebunden, auf Parkplätzen zurückgelassen oder einfach aus dem Auto geworfen werden, ist leider keine Seltenheit. Statt auf die Reise zu verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, überlassen vermeintlich tierliebe Hundehalter ihren Vierbeiner einfach seinem Schicksal.

Ohne fremde Hilfe ist so ein Tier in den meisten Fällen verloren. Was also tun, wenn man einen ausgesetzten Hund findet? In einer Aussendung vom Donnerstag gab die Tierschutzorganisation Vier Pfoten einige Tipps, für den Fall, dass man einen herrenlosen Hund auffindet.

Fundrecht: Herrenlose Vierbeiner darf man nicht behalten

 “Sollte man den Verdacht hegen, ein ‘Urlaubsopfer’ vor sich zu haben, sollte man sich das Tier genau ansehen”, rät Kampagnenleiterin Nikola Furtenbach von Vier Pfoten. “Wenn der Hund einen verunsicherten, geschwächten oder orientierungslosen Eindruck macht, verstört herumläuft oder sich verängstigt verkriecht, kontaktieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Tierheim. Bleiben Sie so lange bei dem Tier, bis es von offizieller Stelle in Obhut genommen wurde,” lautete der Hinweis.

Grundsätzlich zuständig für Fundtiere ist die örtliche Gemeinde, sie übernimmt auch die Kosten für die tierärztliche Notfallversorgung, erklärte die Tierschutzorganisation. Einen Hund einfach mit nach Hause zu nehmen und zu behalten sei jedenfalls nicht erlaubt. Aufgefundene Haustiere fallen nämlich unter das Fundrecht und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der zuständigen Behörde geprüft werden, behalten werden, so Furtenbach über die gefundenen Haustiere.

(apa/red)

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