Dabei sind die Planungsziele der Stadt Salzburg entsprechend dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine Umwidmung sind Nutzungserklärungen der Grundeigentümer und vorliegende Fachgutachten zu Umweltaspekten.
Neuer Plan liegt in Magistrat aus
Eine Plandarstellung, für welches Gebiet die Widmungsänderung beabsichtigt ist, liegt bis 13. Mai zur allgemeinen Einsicht während der Öffnungszeiten beim Magistrat Salzburg auf. Innerhalb einer vierwöchigen Frist können schriftlich Anregungen zur Widmungsänderung eingebracht werden.
Vertreter des Projektwerbers Salzburger Parkgaragen GmbH sowie der Stadt Salzburg stellen das Vorhaben am Mittwoch, 29.April um 18.30 Uhr, im Haus der Natur öffentlich vor.
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