Die Geschworenen verwarfen mehrheitlich die auf versuchten Mord lautende Anklage. Der Schütze wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen schuldig erkannt. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschienen dem Schwurgericht (Vorsitz: Nina Steindl) sechs Jahre tat- und schuldangemessen. Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit berücksichtigt – der gebürtige Kosovare war seit der über 20 Jahre zurückliegenden Tat strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten.
(APA)
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