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Aus für anonyme Sparbücher

Seit 1. November müssen sich Sparbuchinhaber bei ihrer Bank identifizieren - Bankgeheimnis bleibt unangetastet.

Österreich hat seine Sparbuchanonymität abgeschafft. Wer ab Donnerstag bei seiner Bank ein Sparbuch eröffnen will, muss zuvor einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Auch Bareinzahlungen, Überweisungen und Daueraufträge auf bestehende Sparbücher sind nur mehr möglich, wenn sich der Inhaber gegenüber der Bank identifiziert hat.

Bis es aber kein einziges anonymes Sparbuch mehr geben wird, dauert es noch mehr als eineinhalb Jahre. Abhebungen sind nämlich noch bis zum 30. Juni 2002 anonym möglich. Danach herrscht auch bei Sparbuchabhebungen Legitimierungspflicht.

Bei Wertpapierdepots wurde die Anonymität bei Kontoeröffnung oder beim Erwerb von Papieren für bestehende Depots schon im Jahr 1996 abgeschafft. „Abschmelzen“ konnten die alten Wertpapierdepots weiterhin anonym. Diese so genannte „Eisberglösung“ zur anonymen Depot-Abschmelzung endet ebenfalls Ende Juni 2002.

Damit sind die Sparkunden gegenüber der Bank bekannt, unangetastet bleibt auch nach dem Ende der Sparbuchanonymität das Bankgeheimnis.

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