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Aus Angst vor Gattin Geständnis widerrufen

„Keine Zweifel“ an der Richtigkeit des polizeilichen Geständnisses
„Keine Zweifel“ an der Richtigkeit des polizeilichen Geständnisses ©VOL.AT bzw. Bilderbox
Feldkirch - Richterin folgte ursprünglichem Geständnis des Angeklagten: Geldstrafe wegen zwei Einbruchsdiebstählen.

Offenbar aus Angst vor seiner Gattin, die ihm mit Scheidung gedroht hatte, hat der Beschuldigte das Geständnis widerrufen, das er vor der Polizei abgelegt hatte. Der 58-Jährige aus dem Bezirk Bludenz hatte den Exekutivbeamten detailreich geschildert, wie er an Ostern in einer Nacht bei zwei Einbruchsdiebstählen in Gastlokale 10.000 Euro erbeutet hat. In einem der Lokale war er Stammgast.

Plötzlicher Schwenk

Als der Beschuldigte später zu Hause – im Beisein der Polizei – mit seiner Gattin konfrontiert wurde, habe er „einen Schalter umgelegt“, schilderte der ermittelnde Beamte vor Gericht. Dann habe der Angeklagte plötzlich behauptet, mit den beiden Einbrüchen in seiner näheren Umgebung nichts zu tun zu haben.

Seine Ehefrau bestätigte als Prozesszeugin, sie habe nach ihm angelasteten, aber nie angezeigten Gelddiebstählen vor mehreren Jahren zu ihrem Mann gesagt, sie lasse sich scheiden, sollte Derartiges wieder vorkommen.

Richterin Claudia Hagen hatte „keine Zweifel“ an der Richtigkeit des polizeilichen Geständnisses. Die Strafrichterin des Landesgerichts Feldkirch verurteilte den unbescholtenen Angeklagten vor allem wegen schweren Einbruchsdiebstahls zu einer teilbedingten Geldstrafe von 6000 Euro (400 Tagessätze zu je 15 Euro). Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 3000 Euro.

Als mögliche Höchststrafe sieht das Strafgesetzbuch drei Jahre Gefängnis vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Michael Battlogg meldete im Auftrag seines Mandanten volle Berufung an. Nun werden in zweiter Instanz die Zuständigen des Oberlandesgerichts Innsbruck entscheiden.

Der Angeklagte behauptete vor Gericht, der Sachbearbeiter der Polizei habe ihm das Geständnis im Protokoll untergejubelt. Dazu kündigte Staatsanwältin Julia Müller eine weitere Anklage gegen den 58-Jährigen an, wegen des Verbrechens der Verleumdung. Denn der Angeklagte habe dem Polizisten zu Unrecht einen Amtsmissbrauch unterstellt.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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