Zwei Kilo Kokain, lieferbar in acht Stunden – Gegenwert 95.000 Euro. Das versprach ein im August erstinstanzlich verurteilter 56-jähriger einem vermeintlichen Interessenten. Doch im Nachhinein musste der Dealer erkennen, dass der Schein eben manchmal trügt. Sein „Geschäftspartner“ war ein junger Beamter, perfekt Türkisch sprechend, salopp gekleidet, gut eingeschleust ins Metier. In einem Striptease- und Spiellokal, kam es zum ersten Kontakt. Doch auch derartige Ermittler müssen sich an Gesetze halten, sonst war alles umsonst und die Recherche war vergebens, weil sie im Prozess nicht verwertet werden darf.
Keine kleinen Fische
Was die Strafdrohung betrifft, muss die Straftat mit über einem Jahr Haft bedroht sein, sonst ist systematische, verdeckte Ermittlung von vornherein unzulässig. Auch Straftaten darf der Beamte keine begehen. Er hat im vorgetäuschten Leben prinzipiell dieselben Befugnisse – wie zum Beispiel Führerschein, Gewerbeberechtigung oder ähnliches – allerdings werden diese Dokumente logischerweise auf einen anderen Namen und andere Daten umgeschrieben. Verdeckte Ermittlung braucht viel Feingespür, gute Nerven und viel Disziplin. Doch ohne diese Tricks wäre es noch schwieriger, Großdealern und Banden auf die Schliche zu kommen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.