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Augen auf – nicht jeder Kauf ist ein echter Kauf

Auch verdeckte Ermittler müssen sich an Gesetze halten
Auch verdeckte Ermittler müssen sich an Gesetze halten ©Bilderbox
Feldkirch - Verdeckte Ermittler legen immer wieder Drogendealer hinein.

Zwei Kilo Kokain, lieferbar in acht Stunden – Gegenwert 95.000 Euro. Das versprach ein im August erstinstanzlich verurteilter 56-jähriger einem vermeintlichen Interessenten. Doch im Nachhinein musste der Dealer erkennen, dass der Schein eben manchmal trügt. Sein „Geschäftspartner“ war ein junger Beamter, perfekt Türkisch sprechend, salopp gekleidet, gut eingeschleust ins Metier. In einem Striptease- und Spiellokal, kam es zum ersten Kontakt. Doch auch derartige Ermittler müssen sich an Gesetze halten, sonst war alles umsonst und die Recherche war vergebens, weil sie im Prozess nicht verwertet werden darf.

Keine kleinen Fische

Was die Strafdrohung betrifft, muss die Straftat mit über einem Jahr Haft bedroht sein, sonst ist systematische, verdeckte Ermittlung von vornherein unzulässig. Auch Straftaten darf der Beamte keine begehen. Er hat im vorgetäuschten Leben prinzipiell dieselben Befugnisse – wie zum Beispiel Führerschein, Gewerbeberechtigung oder ähnliches – allerdings werden diese Dokumente logischerweise auf einen anderen Namen und andere Daten umgeschrieben. Verdeckte Ermittlung braucht viel Feingespür, gute Nerven und viel Disziplin. Doch ohne diese Tricks wäre es noch schwieriger, Großdealern und Banden auf die Schliche zu kommen.

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