Im Neuwaldegger Bad in Wien-Hernals ist laut einem Bericht des “Kurier” die offizielle Badeordnung auf drei Tafeln nachzulesen. Daraus gehe hervor, dass “Ganzkörperbekleidung” während des Schwimmens verboten sei.
Explizites “Burkini-Verbot” im Neuwaldegger Bad?
“Erlaubt ist ausschließlich die bei uns ortsübliche Badebekleidung: Badehose, Badeshorts, Badeanzug und Bikini.”, zitiert das Blatt die Badeordnung des Privatbads. Von einem “Burkini-Verbot” sei darin zwar explizit nicht die Rede – doch hat der “Kurier” Bad-Betreiberin Eva Dolezel offenbar auf ein solches angesprochen, worauf diese anwortete: “Diese Bekleidung passt einfach nicht zu unserem Bad.” Zudem sei es unhygienisch. “Die Personen könnten sich ja dann auch nicht g’scheit duschen.”
Wie Dolezel gegenüber dem Blatt angab, gelte das Verbot, auch wenn der Burkini im Bad gar nicht so ein Thema sei: “Solche Menschen kommen eigentlich nicht hierher.” Nur eine einzige verschleierte Frau vor zwei Jahren sei Dolezel in Erinnerung.
“Badeordnung enthält nirgends das Wort Burkini”
VIENNA.at erhielt auf Anfrage beim Neuwaldegger Bad eine Auskunft zu der Causa: “Es gibt in der Badeordnung nirgends das Wort Burkini. Ein explizites Burkini-Badeverbot hat es nie gegeben.” In der Badeordnung, die schon seit Jahren unverändert bestehe, sei lediglich von einem Verbot von “Ganzkörperbekleidung” beim Baden die Rede – darunter würden auch Jeans und T-Shirts fallen.
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