Aufregung über Patent auf "Griaß di"
Laut dem Bericht von “ORF Radio Tirol” ist “Griaß die nun als geschützte Wortmarke für die nächsten zehn Jahre in deutscher Hand. Der Widerstand ließ nicht lange auf sich warten: “Es kann doch nicht sein, dass plötzlich Grußformeln von den EU-Markenschützern registriert werden”, meinte Martin Reiter von der Tiroler Versicherung, die bereits 2004 eine “Griaß di”-PR-Kampagne gestartet habe. Dadurch wollte man die Bevölkerung wieder mehr zum Grüßen animieren. “Wenn es jetzt nach der EU gehe, dann werde man wohl in Zukunft nur noch gegen Entgelt grüßen dürfen”, kritisierte er in einer Aussendung.
Markenschutz greift nicht überall
Der Innsbrucker Patentanwalt Paul Torggler erklärte gegenüber dem Radiosender, dass die Marke nicht den abstrakten Begriff an sich, sondern nur im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen sei, schütze. Die Marke “Griaß di” sei in diesem Fall für Papierwaren, Bekleidungsstücke und noch andere Warenklassen geschützt. Würde die Grußformel beispielsweise auf Fahrrädern appliziert, würde der Markenschutz nicht gelten.
Eventuell sogar Löschung
Torggler sah diesbezüglich auch die Chance gegeben, “Griaß di” wieder vom Markenschutz zu befreien. Immerhin gebe es seiner Aussage nach eine Entscheidung des Deutschen Bundespatentgerichts über einen Markenschutz für “Bonsoir” (französisch “Guten Abend”, Anm.), worin frühere Entscheidungen zu “Hallo”, “Hey” oder “Ciao” und damit ähnlich wie “Griaß di” zitiert würden. “Ich glaube, wenn man die Marke ‘Griaß di’ anfechten würde mit einem Löschungsantrag, hätte man wegen mangelnder Unterscheidungskraft gute Erfolgsaussichten”, sagte der Patentanwalt.
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