Bösch nahm damit Bezug auf einen offenen Brief der NBZ (“Neue Bewegung für die Zukunft”). Die NBZ hatte in ihrem Schreiben den Umgang des österreichischen Staates mit den Ereignissen nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei harsch kritisiert. Zudem äußerte die NBZ, dass “dass dutzende Arbeiterinnen und Arbeiter dazu bereit wären Österreich mitsamt ihren Familien zu verlassen”, wenn sie ihre bisher einbezahlten Sozialleistungen und Pensionsbeiträge zurückerhielten.
Bösch sieht Völkerrecht nicht als Problem
Bösch fordete daraufhin, Menschen “die unsere Staatsbürgerschaft erschlichen haben, weil sie unseren Staat und unsere Gesellschaft offensichtlich ablehnen, die Staatsbürgerschaft wieder abzuerkennen”. Das Problem, dass es grundsätzlich völkerrechtlich nicht möglich ist, Menschen staatenlos zu machen, sieht Bösch diesbezüglich nicht als gegeben an: Bei vielen Türken sei es ohnedies so, dass sie über die doppelte Staatsbürgerschaft verfügen würden. Auch, dass die türkischen Behörden in der Frage, welche Bürger zusätzlich zur österreichischen auch die türkische Staatsbürgerschaft besäßen, nicht mit den österreichischen kooperieren, ist für Bösch kein Hindernis: Er nehme an, in dieser Frage Einvernehmen hergestellt werden könne, schließlich stamme der Vorschlag einer möglichen Rückkehr ja von der türkischen Community.
Bösch: Österreich “nicht in der Klemme”
Und was ist mit jenen türkischstämmigen Bürgern, die tatsächlich nur über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen – und denen laut Bösch bei offensichtlichem Ablehnen unseres Staates und unserer Gesellschaft die Staatsbürgerschaft aberkannt werden soll? Bösch sieht in nämlicher Frage ebenso Österreich „nicht in der Klemme“: Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit bereits, die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, etwa, wenn falsche Angaben gemacht wurden. Die Rechtslage sei eindeutig, sie werde nur nicht exekutiert. Es könne bei einer möglichen Aberkennung davon ausgegangen werden, dass diese Menschen wieder die Staatsbürgerschaft der Türkei annehmen würden. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass sich die Türkei hier sperre.
Türkei Demos “vollkommen unzulässig”
Bleibt noch die Frage, woraus sich ergebe, dass ein Mensch „offensichtlich“ unseren Staat und unsere Gesellschaft ablehne: Bösch bezieht sich auf die Türkei-Demos: Hier würde für oder gegen eine politische Richtung auf die Straße gegangen – auch mit Gewalt. Dies sei „vollkommen unzulässig“ – gerade in einem neutralen Land wie Österreich. Zumal die Türkei Bürgerkrieg gegen einen Teil ihrer Bevölkerung führe, und Konflikte nach Österreich getragen würden.
(Red.)
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