Am Landesgericht Feldkirch wurde ein junger Nachtschwärmer wegen eines Auffahrunfalles mit überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol zu einer kombinierten Strafe verurteilt. Der Mann hatte 1,24 Promille intus und im Dunkeln das Wendemanöver eines vor ihm fahrenden Lenkers übersehen. Er prallte auf den Wagen, als dieser stand. Vier Personen wurden verletzt, eine Person sogar schwer. „Es war mir eine Lehre“, so der junge Mann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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