13. Juli 2012 14:55; Akt.: 13.07.2012 14:55

Auf dem Weg zum Experte

Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau sieht eine Lehrzeit von drei Jahren vor. Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau sieht eine Lehrzeit von drei Jahren vor.
Früh übt sich, was ein Meister werden will. Gut, dass auch künftige Maklerinnen und Makler von der Pike auf lernen und mit einem entsprechenden Programm bestens ausgebildet werden.

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Die Wirtschaftskammer weiß wie wichtig hervorragend qualifizierte und bestens ausgebildeter Nachwuchs für die jeweilige Branche ist. 2004 wurden die Bedingungen für den Lehrberuf Immoblienkaufmann/Immobilienkauffrau neu definiert. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen. Dazu gehört es, Kunden sorgfältig zu betreuen, insbesondere Anfragen und Aufträge zu bearbeiten und bei der Vereinbarung von Geschäftsbedingungen mitzuwirken. Erlernt wird auch, Immobilien nach innerbetrieblichen Vorgaben zu verwalten und Arbeiten in der Bestandspflege zu organisieren. Dazu gehört, Analysen und Bewertungen von Immobilienobjekten sowie Verwertungskonzepte und Vertragsabschlüsse vorzubereiten und bei Abwicklung des Kaufs, Verkaufs, der Vermietung und der Verpachtung von Immobilienobjekten mitzuwirken. Das ambitionierte Ausbildungsspektrum umfasst auch das Vorbereiten und Organisieren von Sanierungsmaßnahmen, die Vorbereitung zur Erstellung von Finanzierungskonzepten, Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten und Arbeiten im Zahlungsverkehr.

Affinität zu Zahlen

Eine Liebe zu Zahlen sollte der/ die künftige Immobilienspezialist/ in generell mitbringen. Das Mitwirken an der Lohnverrechnung ist ebenso vorgesehen, wie an die betriebliche Buchführung und Kostenrechnung, administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen und Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sollten so vermittelt werden, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Persönlichkeitsbildung

Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben auch auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten. Die Wirtschaftskammer wünscht sich, dass Fachkräften erforderliche Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) vermittelt werden. Mehr auf www..wko.at Umfassende Kenntnisvermittlung



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