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Asfinag erwägt weitere Klagen wegen Autobahn-Klos

Nachdem die Asfinag im Sommer gegen einen Autobahn-Tankstellenbetreiber vor Gericht gezogen ist, weil dieser - wie viele andere - entgegen der Vertragsbedingungen Gebühren für die Benützung der Toiletten eingehoben hat, erwägt der Autobahnbetreiber nun weitere rechtliche Schritte. Denn laut Gerichtsurteil muss das Autobahn-Klo gratis sein.

Die Vertragspartner wurden seither aufgefordert, das Spendensystem abzustellen. Nun gab es in den vergangenen Wochen zwei neuerliche Kontrolldurchgänge. In immerhin 129 von 152 Raststationen wurden die Verträge eingehalten. Der unverbesserliche Rest soll geklagt werden.

Göttlesbrunn: Beschwerden häufen sich

Lokalaugenschein bei der Autogrill Raststätte an der Ostautobahn (A4) Göttlesbrunn am vergangenen Mittwoch: Hier gab es besonders viele Beschwerden von Kundenseite, sagte Stefanie Grafenauer von der Asfinag. Der Musterprozess dürfte aber Wirkung gezeigt haben. Das Reinigungspersonal vorm Eingang zum WC ist verschwunden. Stattdessen gibt es ein Hinweisschild, das die unentgeltliche Benützung klar- und den Besuchern die Gabe von Trinkgeld freistellt. Die Kontrollore der Asfinag zeigten sich zufrieden.

“Gebührenteller” in Nickelsdorf

Anders rund 40 Kilometer weiter an der Shell-Autobahn-Tankstelle in Nickelsdorf. Vor den WC-Türen hält sich eine Putzfrau auf, daneben ein “Gebührenteller”. Das entspricht nicht unseren Vorstellungen, betonte Grafenauer. “Die Dame erweckt den Anschein, dass sie Spenden einheben will.”

Zwangssituation

Und wenn man das als Kunde einfach ignoriert und am Klo nichts reinschmeißt? “Eigentlich kann man das, aber es ist manchmal schwierig. Es gibt psychologische, menschliche oder moralische Situationen, die es vielen Kunden schwer machen, ohne ein Entgelt einzuwerfen vorbei zu gehen, und deshalb kann man hier auch nicht von Freiwilligkeit sprechen – das hat das Gerichtsurteil bestätigt. Es gibt dadurch eine Zwangssituation”, sagte Grafenauer. (APA)

 

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