Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, mit denen leichte Anhänger gezogen werden, Fahrten mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrten mit Fahrzeugen des Straßendienstes, des Bundesheeres, des Pannenhilfsdienstes, des Abschleppdienstes sowie des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
Die Fahrverbote für Lkw mit Hänger und Sattelkraftfahrzeuge sowie ein Radfahrverbot bergwärts bleiben bestehen.
(VLK/Red.)
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