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Arbeitsweg, Lohn, Kinder: Zumutbarkeit für Arbeitssuchende

Wegzeiten, Entlohnung, Betreuungspflichten, Gesundheit und bisherige Tätigkeit.
Wegzeiten, Entlohnung, Betreuungspflichten, Gesundheit und bisherige Tätigkeit. ©APA
In der Debatte über Leistungen für Arbeitslose hat ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling zuletzt die Zumutbarkeitsbestimmungen aufs Tapet gebracht. Diese sind im Paragraf 9 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt. Im Folgenden ein Überblick über die Kriterien.
Schelling für Diskussion über Zumutbarkeit
"Arbeitslosengeld in Österreich zu hoch"

WEGZEITEN

Bisher gilt eine Vollzeit-Stelle nicht als zumutbar, wenn die tägliche Wegzeit hin und zurück mehr als zwei Stunden beträgt. Bei einer Teilzeit-Stelle dürfen es nur eineinhalb Stunden sein. Schon jetzt gibt es aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn der Heimatort in einer Pendlerregion liegt oder der Betreffende dafür besonders günstige Arbeitsbedingungen bekommt. Außerdem ist eine weit entfernte Stelle zumutbar, wenn eine Unterkunft am Arbeitsort zur Verfügung gestellt wird.

THEMENBILD-PAKET: PENDLER/PENDLERPAUSCHALE
THEMENBILD-PAKET: PENDLER/PENDLERPAUSCHALE

ENTLOHNUNG

Damit eine Stelle als zumutbar gilt, muss der angebotene Lohn mindestens dem geltenden Kollektivvertrag entsprechen. Außerdem darf er in den ersten 120 Tagen des Arbeitslosengeldbezugs nicht niedriger sein als 80 Prozent, danach nicht niedriger als 75 Prozent der Bemessungsgrundlage, auf deren Basis die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet wurde.

gehalt
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BETREUUNGSPFLICHTEN

Eine zumutbare Stelle muss es grundsätzlich ermöglichen, den gesetzlichen Betreuungspflichten nachzukommen. Man muss aber mindestens 20 Stunden zur Verfügung stehen. Ist das Kind jünger als zehn Jahre oder behindert, reicht es, wenn man 16 Stunden zur Verfügung steht.

kind
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BISHERIGER BERUF

Das AMS versucht, erwerbslosen Menschen eine Stelle in dem Berufsfeld zu vermitteln, in dem sie bisher gearbeitet haben. In den ersten 100 Tagen des Bezugs von Arbeitslosengeld gilt eine Stelle außerhalb des bisherigen Tätigkeitsbereichs nur dann als zumutbar, wenn dadurch eine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht “wesentlich erschwert” wird.

THEMENBILD: ARBEITSLOSIGKEIT / ARBEITSMARKT / STELLENMARKT
THEMENBILD: ARBEITSLOSIGKEIT / ARBEITSMARKT / STELLENMARKT

WIEDEREINSTELLUNGSZUSAGE

Bei der Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle wird ausdrücklich nicht darauf Rücksicht genommen, ob die erwerbslose Person eine Einstellungszusage ihrer alten oder einer anderen Firma hat. Wenn sie aus diesem Grund aus einem Wiedereinstellungsvertrag aussteigen müssen, sind Erwerbslose gesetzlich von allen Nachteilen entbunden. Sie müssen keinen Schaden ersetzen, der dem Betrieb durch die Nichterfüllung der Vereinbarung entsteht. Wenn sie wegen der Wiedereinstellungsvereinbarung auf Ansprüche aus dem früheren Arbeitsverhältnis verzichtet haben, können sie die wieder einfordern.

GESUNDHEIT

Eine Beschäftigung ist nur dann zumutbar, wenn sie den körperlichen Fähigkeiten der Person angemessen ist und ihre “Gesundheit und Sittlichkeit” nicht gefährdet.

Außerdem kann kein Betrieb zugewiesen werden, in dem gerade gestreikt wird.

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