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Anwaltshonorar zu hoch: Täter will nicht bezahlen

Der rechtskräftig Verurteilte hält sich für unschuldig.
Der rechtskräftig Verurteilte hält sich für unschuldig. ©Bilderbox
Bregenz - Eine Bregenzer Rechtsanwaltskanzlei fordert 29.000 Euro von einem 43-jährigen Juristen als Honorar für die Verteidigung in einem umfangreichen Strafprozess. Der rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilte Mandant hat die Honorarnote nicht bezahlt, weil er sie für überhöht hält.

Deshalb führt die Anwaltskanzlei nun am Landesgericht Feldkirch einen Zivilprozess, der gestern mit der vorbereitenden Tagsatzung begonnen hat. Für einen Vergleich bot der Beklagtenvertreter 5000 Euro an. Die Klagsvertreterin sagte, „damit lasse ich mich nicht abspeisen“. Der Beklagte in dem anhängigen Zivilprozess wurde als Angeklagter in einem Strafprozess 2011 zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil ein Jahr Gefängnis. Nach Ansicht der Gerichte hat der damalige Leiter der Rechtsabteilung eines großen Unternehmens im Jahr 2009 seine Freundin vergewaltigt. Schuldig gesprochen wurde er zudem wegen Körperverletzung an seiner Freundin in zwei Fällen. So soll der Unterländer mit seinem Auto losgefahren sein, als sie aussteigen wollte. Die Beifahrerin stürzte laut Urteil aus dem Auto und verletzte sich dabei leicht.

Nicht richtig verteidigt

In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch am 19. Mai 2011 noch eine unbedingte Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte am 13. Oktober 2011 die Schuldsprüche. Das Oberlandesgericht Innsbruck setzte am 13. November 2011 die Strafe drastisch herab, auf drei Jahre teilbedingt.

Der rechtskräftig Verurteilte hält sich für unschuldig. Auch deshalb will er das Anwaltshonorar nicht bezahlen. Denn er sei nicht so verteidigt worden, dass die Gerichte von seiner Unschuld überzeugt wurden. Zivilrichter Gerhard Winkler forderte im Zivilverfahren die beklagte Partei auf, diesen Einwand der mangelnden Qualität der Strafverteidigung binnen 14 Tagen präziser zu begründen.

Für überhöht hält der Beklagte das Honorar auch deshalb, weil das Aktenstudium zu hoch berechnet worden sei. Die Klagsvertreterin, die ihn verteidigte hatte, entgegnete, sie habe in dem mehrfach vertagten Prozess die Aussagen von 30 Zeugen eingehend studieren müssen.

Der Ex-Mandant will auch deshalb nur einen Teil bezahlen, weil er vereinbarungswidrig nicht vom „besonders erfolgreichen Strafverteidiger“ der Kanzlei verteidigt worden sei, sondern von einer „unerfahrenen Rechtsanwaltsanwärterin“.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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