Höhere Auszahlungsbeträge, eine Ausweitung des Bezieherkreises sowie neue Zuschläge für ältere Studenten bringen die im neuen Studienjahr in Kraft tretenden Änderungen bei der Studienbeihilfe. Die durchschnittliche Studienbeihilfe soll dabei um rund 18 Prozent steigen.
Am Mittwoch, den 20. September 2017, beginnt die Antragsfrist.
Neue Regelung der Studienbeihilfe: Höhere Beträge und größerer Bezieherkreis
Derzeit werden pro Jahr rund 200 Mio. Euro für die Beihilfen ausgegeben. Durch die Neuregelung, mit der die seit 2008 nicht mehr allgemein angehobene Studienbeihilfe valorisiert wird, soll dieser Betrag um rund 60 Mio. Euro steigen. Die Zahl der Beihilfenbezieher würde sich demnach von etwa 40.000 auf circa 50.000 erhöhen.
Konkret steigt die “normale” Höchststudienbeihilfe von monatlich 475 auf 560 Euro. Der erhöhte Satz für Vollwaisen, Verheiratete, Studenten mit Kind sowie nicht am Studienort Wohnende wird außerdem von monatlich 680 auf 801 Euro erhöht. Darüber hinaus fallen auch Studenten über 24 Jahre neu in die Gruppe mit erhöhter Beihilfe.
Außerdem wird der Bezieherkreis durch die Anhebung der für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern geltenden Einkommensgrenzen ausgeweitet. Gewinner sind vor allem ältere Studenten: Studenten ab 27 Jahren erhalten künftig einen automatischen monatlichen Zuschlag von 40 Euro (bisher 30 Euro), außerdem gibt es einen neuen Zuschlag von monatlich 20 Euro für Studenten bereits ab 24 Jahren.
Antragsfrist läuft bis 15. Dezember 2017
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) führt die im Sommer beschlossene Beihilfenerhöhung auf ihren langjährigen Druck zurück. Nun startet sie unter dem Titel “Mehr für Dich” eine Info-Kampagne, die den Studenten beim Stellen der Anträge helfen soll. Die Frist dafür läuft bis zum 15. Dezember.
(APA/Red)
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