Der Syrer sei nicht aus Österreich ausgewiesen worden, weil er über ein von Bulgarien ausgestelltes “Konventionsreisedokument” verfügte, das einen 90-tägigen Aufenthalt im Schengenraum erlaubt, fügte Grundböck hinzu. Bereits zuvor hatte das deutsche Innenministerium erklärt, der 27-Jährige hätte nach Bulgarien rückgeführt werden sollen. Er hatte sich seit 2014 in Deutschland aufgehalten, auch dort war sein Asylantrag abgelehnt worden.
Attentäter bekannte sich zum IS
Der Syrer hatte sich am Sonntagabend bei einem Musik-Festival selbst in die Luft gesprengt und dabei 15 Menschen teils schwer verletzt. Nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann bekannte er sich in einem Handyvideo zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) und kündigte einen Racheanschlag gegen Deutsche an.
(APA)
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