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Anklageschrift in Causa Buwog: "Grasser hat nur wenig verzögert"

Grasser und Causa Buwog: Konzentration auf "Exemplarisches" am Fall nötig
Grasser und Causa Buwog: Konzentration auf "Exemplarisches" am Fall nötig ©APA
Die Staatsanwaltschaft hat eine 800 Seiten dicke Anklage gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Beschuldigte im Zusammenhang mit der Privatisierung von Buwog-Wohnungen fertiggestellt. Christian Pilnacek, Sektionsleiter im Justizministerium, hat das Konvolut an den Weisungsrat weitergeschickt, der dazu Stellung nehmen soll, schreibt der "Falter".

Der sogenannte “Vorhabensbericht” der Staatsanwaltschaft sei zum Weisungsrat geschickt worden, damit dieser eine Stellungnahme abgibt. Pilnacek äußerte sich nicht dazu, was das Ministerium empfohlen hat. Inhalt des Verfahrens ist die Privatisierung von 60.000 Wohnungen der Buwog, die im Juni 2004 um 961 Mio. Euro an ein Konsortium österreichischer Bieter gingen. Dabei hatte es kurzfristig eine zusätzliche Versteigerungsrunde gegeben, in der die unterlegene CA Immo nur um eine Mio. Euro überboten wurde. Fünf Jahre später erstatteten die Lobbyisten und (damaligen) Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger Selbstanzeige, weil sie aus dem Deal knapp 10 Mio. Provision kassiert und nicht versteuert hatten. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob bei der Privatisierung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Grasser wie auch Meischberger, Hochegger und andere Angeklagte betonten, dass die Privatisierung “supertransparent” gelaufen sei.

“Problem, konspirative Geldflüsse konkreten Personen zuzuordnen”

Für Pilnacek hat die lange Verfahrensdauer von sieben Jahren damit zu tun, dass der ursprünglich kleine Fall immer größer geworden sei und zum Anlass genommen worden sei, eine hochspezialisierte Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu gründen. Dort werde nun im Team und mit ausreichend Ressourcen ermittelt. Anfangs habe man sehr lange auf eine gerichtliche Entscheidung warten müssen, ob Unterlagen verwenden werden können, die bei einem Steuerberater beschlagnahmt worden waren. Dann habe sich die Staatsanwaltschaft auf eine intensive Suche nach Beweisen gemacht. “Wir wollten nicht nur Indizienketten schmieden, sondern der Spur der Zahlungen folgen. Das grundsätzliche Problem ist, konspirative Geldflüsse konkreten Personen zuzuordnen”, begründete Pilnacek im “Falter” die lange Verfahrensdauer.

Auf die Frage, ob Grasser das Verfahren in die Länge gezogen habe, meint Pilnacek: “Nein, zumindest im Vergleich zum Banker Julius Meinl nicht. Grasser hat das Verfahren aus meiner Sicht wenig verzögert.” Zwar habe er anfangs Hausdurchsuchungen bekämpft und “natürlich nicht sofort alles vorgelegt, aber das muss er ja auch nicht. Er hat es auch nicht darauf angelegt, den Staatsanwälten Prügel vor die Füße zu werfen.”

Im Steuerstrafverfahren gegen Grasser hänge viel davon ab, ob die hochkomplexe Stiftungskonstruktion vom Steuerberater entworfen wurde, wie Grasser behauptet, denn “dann würde sein Strafverfahren wohl mangels Steuerhinterziehungsvorsatz eingestellt werden”, so Pilnacek.

“Der Fall wird zum Maßstab werden”

Die Staatsanwaltschaft sei sehr interessiert, “eine hervorragende Erledigung dieses Falles zu ermöglichen. Wir stehen im Lichte der Öffentlichkeit. Und der Fall wird zum Maßstab werden – für uns und für das Gericht.” Das Justizministerium wolle sich nicht in die Ermittlungstaktik einmischen, “aber wir regen grundsätzlich schon an, dass man die Konzentration darauf legt, das Exemplarische eines Falles herauszuarbeiten und sich nicht an Nebenfronten zu verstricken.”

Kritik an Meischberger-Freispruch

Leise Kritik übt der Sektionschef auch am Freispruch Meischbergers in einem anderen Verfahren, in dem es um eine Zahlung an diesen in Höhe von 600.000 Euro ging. Meischberger will das Geld für einen Tipp erhalten haben, die Staatsanwaltschaft vermutete eine Scheinrechnung. Das Gericht sprach Meischberger im Zweifel in erster Instanz frei, die Staatsanwaltschaft hat allerdings Nichtigkeit angemeldet, sodass das Urteil nicht rechtskräftig ist. “Man könnte in diesem Zusammenhang nun auch einmal nachfragen, ob es sich das Gericht nicht auch einfach gemacht hat, indem es Zweifel hegte, wo vielleicht gar keine waren. Mich wundert, dass so eine klare Indizienkette nicht überzeugt hat. Möglicherweise hat es sich das Gericht hier zu einfach gemacht. Ich sehe umgekehrt natürlich auch, dass es bei Wirtschaftsstrafverfahren sehr schwierig ist, einen Schädigungsvorsatz nachzuweisen.”

In den verschiedenen Verfahren gegen den Banker Julius Meinl liege der Akt noch bei der Staatsanwaltschaft, die “Dividendenaffäre” sei bei der Oberstaatsanwaltschaft. Außerdem bestätigte Pilnacek ein Steuerstrafverfahren gegen Meinl. “Ja, das hängt mit der Dividendenausschüttung zusammen. Hier muss geklärt werden, ob die Ausschüttung eine Steuerpflicht in Österreich zur Folge hat”, sagte er. Laut “Falter” geht es um über 50 Mio. Euro. (APA)

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