Den Schuldirektor hat der Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Konsumenten von Kokain verleumdet. Der Strafprozess am Montag am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück wurde vertagt. Denn ein Kellner eines Lokals ist als Zeuge zur Hauptverhandlung nicht erschienen. Der Kellner habe in dem Lokal zu ihm gesagt, der Schuldirektor habe sich an jenem Tag in dem Lokal mit einem Trinkröhrchen Kokain in die Nase gezogen. Das behauptet der 60-jährige Angeklagte. Ein 59-jähriger Bekannter des Angeklagten will das auch gehört haben. Deswegen fordert Verteidigerin Natalie König-Bechter einen Freispruch für ihren Mandanten.
In dem Lokal war es zuvor zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Schuldirektor gekommen. Der offenbar betrunkene Schuldirektor habe ihn als “Analphabeten” bezeichnet, der deshalb die Tageszeitung “Presse” doch gar nicht lesen könne, sagte der Angeklagte. Danach habe er den Kellner gefragt, warum er dem Betrunkenen so viel Alkohol ausgeschenkt habe. Der Kellner habe daraufhin gesagt, er könne nichts dafür, denn der Schuldirektor habe kurz davor in dem Lokal gekokst.
Das habe ihn dann dazu bewogen, am 27. April bei der Polizei Anzeige gegen den Schuldirektor wegen Kokainkonsums zu erstatten, sagte der mit 14 Vorstrafen belastete Angeklagte.
Urintest war negativ
Der Schuldirektor habe das Ergebnis eines Urintests vom 8. Mai vorgelegt, wonach er kein Kokain konsumiert habe. Der Urintest sei nicht aussagekräftig, bemängelte die Verteidigerin des Angeklagten, weil damit nur die letzten drei Tage untersucht werden könnten. Stattdessen wäre ihrer Meinung nach eine Haaranalyse notwendig gewesen.
Es sei für diesen Strafprozess “irrelevant, ob der Schuldirektor kokst oder nicht”, merkte Richter Mück am Schluss der Verhandlung an. Entscheidend ist demnach für die Beurteilung des Anklagevorwurfs der Verleumdung, ob der Kellner die den Schuldirektor belastenden Angaben tatsächlich getätigt hat oder nicht.
Der Schuldirektor sagte am Montag als Zeuge, er habe den Streit mit dem Angeklagten begonnen. Seine Entschuldigung dafür habe der Angeklagte nicht angenommen. Er sei damals betrunken gewesen. Dass der Kellner ihn als Kokser bezeichnet habe, habe er nicht gehört. Der Schuldirektor habe zum Zeitpunkt der Angaben des Kellners das Lokal bereits verlassen gehabt, ergänzte der Angeklagte.
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