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Anklage: Rache für Tierquälerei

Die Verhandlung wurde vertagt
Die Verhandlung wurde vertagt ©VOL.AT
Als Reaktion auf getötete Katze bedroht 45-Jährige Beschuldigten mit Pistole.
Prozess um getötete Katze
Katze in Feldkirch zu Tode gequält
Katze brutal erschlagen

Die Frau soll Rache für das grausame Töten einer Katze geübt haben. Die 45-Jährige hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine Woche nach dem gewaltsamen Tod des Katers einen 14-jährigen Feldkircher als mutmaßlichen Tierquäler am 29. Mai 2016 mit einer Schreckschusspistole bedroht. Sie wurde wegen gefährlicher Drohung angeklagt und muss sich demnächst am Landesgericht Feldkirch verantworten. Das bestätigte gestern auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler.

Gegen den zu den Tatzeiten 14 Jahre alten Schüler und einen damals 15-jährigen Mitangeklagten wird am Landesgericht seit vergangenem Freitag wegen Tierquälerei verhandelt. Die heute 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen sollen zusammen mit einem Zwölfjährigen am 22. Mai 2016 in Feldkirch den acht Monate alten Kater „Milow“ mutwillig getötet haben.

Für die Staatsanwaltschaft war der Zwölfjährige der Haupttäter. Weil er noch keine 14 Jahre alt war und damit strafunmündig ist, konnte der Schüler nicht angeklagt werden.

Einem der beiden Angeklagten im Tierquälerei-Strafprozess hat Strafrichterin Sabrina Tagwercher eine Diversion angeboten. Demnach soll das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden, sobald er kostenlos gemeinnützige Arbeit geleistet hat. Die Verhandlung wurde für die Umsetzung des Diversionsangebots vertagt.

Zur Einholung eines Gutachtens wurde die Verhandlung im Verfahren gegen den anderen Angeklagten vertagt.

Die schwer misshandelte Katze erlitt unter anderem eine Schädelfraktur und verendete. Zunächst sei mehrmals versucht worden, das Tier mit einem Ladekabel zu strangulieren, heißt es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Danach sei der verletzte Kater gegen eine Wand geschleudert worden. Dann sei mehrfach versucht worden, das Tier mit einem Schnürsenkel an einem Ast zu erhängen. Zuletzt, so die Anklage, habe einer der Angeklagten mit einem Ast auf die Katze eingeschlagen.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Gerichtsverhandlung am 30. April fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Richterin Tagwercher begründete ihren Beschluss mit einer „medialen Hetzjagd“ auf die jugendlichen Angeklagten. Gerichtssprecher Stütler teilte hernach lediglich mit, die Verhandlung sei vertagt worden. Mehr dürfe er nicht sagen, weil die Verhandlung keine öffentliche sei.

Nach der medialen Berichterstattung über den gewaltsamen Tod der Katze sind die beiden Beschuldigten nach Angaben eines Verteidigers massiven Anfeindungen ausgesetzt gewesen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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