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Anklage gegen Vorstand der Meinl Bank abgewiesen

Die Anklage gegen Julius Meinl, Peter Weinzierl und anderen Vorstandmitgliedern wurde abgewiesen.
Die Anklage gegen Julius Meinl, Peter Weinzierl und anderen Vorstandmitgliedern wurde abgewiesen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Meinl Bank AG kann aufatmen. Eine Klage wegen der 2009 beschlossenen Ausschüttung einer Sachdividende in Höhe von rund 212 Mio. Euro wurde am Mittwoch in Wien abgelehnt.

Julius Meinl, Peter Weinzierl und weitere Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Meinl Bank AG werden wegen der 2009 beschlossenen Ausschüttung einer Sachdividende in Höhe von rund 212 Mio. Euro nicht angeklagt. Dieses Verfahren wegen des Verdachts der Untreue und der versuchten betrügerischen Krida ist eingestellt worden, wie das Justizministerium am Mittwoch mitteilte.

Bereits 2015 erste Klage gegen Meinl

Bereits 2015 gab es eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Dividendenausschüttung, diese wurde aber vom Oberlandesgericht Wien zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte Meinl und Co. nach weiteren Ermittlungen nun neuerlich anklagen. Der überarbeitete Entwurf der Anklageschrift wurde aber von der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Einvernehmen mit dem Justizministerium abgelehnt.

“Die Oberstaatsanwaltschaft Wien kam bei Prüfung des Anklagevorhabens zu dem vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ausdrücklich gebilligten Ergebnis, dass der Vorwurf der Untreue nicht auf die unterbliebene Dotierung einer freien Gewinnrücklage gestützt werden kann, weil diese bei einer Aktiengesellschaft im freien Ermessen des Vorstandes liegt”, hieß es in der Aussendung. Der Weisungsrat habe dagegen keinen Einwand erhoben.

Ermittlungen wegen Betrugs

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl noch wegen Anlegerbetrugs. Dieses Ermittlungsverfahren laufe weiter, sagte der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, zur APA. Hier seien noch ergänzende Vernehmungen, Schadenberechnungen und Gutachten von Sachverständigen ausständig. Es geht um den gewerbsmäßigen schweren Betrug zum Nachteil von Anlegern im Zusammenhang mit Zertifikaten der Meinl European Land, bei der Zigtausende Österreicher Geld verloren haben. Den Beschuldigen wird vorgeworfen, Anleger mit irreführender Werbung getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.

Justiz bereits seit 10 Jahren beschäftigt

Die Causa Meinl beschäftigt die Justiz mittlerweile seit rund einem Jahrzehnt. Julius Meinl war am 1. April 2009 nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen die Zahlung einer 100 Mio. Euro schweren Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Im März 2013 wurde die Kaution von 100 auf 10 Mio. Euro herabgesetzt, 90 Mio. wurden zurückerstattet, 2016 dann auch die übrigen 10 Mio. Euro.

(APA/red)

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