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Anklage: Finanzbeamter für Hitler, gegen Türken

Prozess wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung gegen postenden Beamten am 26. September.
Prozess wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung gegen postenden Beamten am 26. September. ©VMH
Feldkirch - Ein Vorarlberger Finanzbeamter muss sich nach Internetpostings am 26. September am Landesgericht Feldkirch wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung vor Geschworenen verantworten.

Der Strafrahmen für den angeklagten Paragrafen 3g des Verbotsgesetzes beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Anonym soll der dann ausgeforschte Bundesbeamte auf einer Nachrichtenseite geschrieben haben, “Mein Kampf” von Adolf Hitler sei ein “sehr gutes Buch”, das “von einem weisen Autor geschrieben” worden sei. Hitler habe “vorausgesehen, was passiert, wenn man Ausländer ins Land lässt”. Wie in der Zeit des Nationalsozialismus mit Asylwerbern umgegangen worden wäre, soll der Feldkircher so beschrieben haben: “Vor 70 Jahren wäre so jemand – eh wissen.” All diese öffentlichen Äußerungen wertet die Staatsanwaltschaft Feldkirch als nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz.

Geschrieben haben soll der 41-Jährige auch: “Was ist schlimmer: Kinder zu verprügeln oder Heil Hitler zu rufen?” Der Staatsdiener findet es laut Anklageschrift “lachhaft, wegen einer solchen Lappalie” wie des Hitlergrußes “überhaupt vor Gericht zu kommen”. Wegen eines Hitlergrußes werden am Nachmittag seines Verhandlungstages beim zweiten Verbotsgesetz-Prozess vom 26. September Skinheads in Feldkirch vor Gericht stehen. Sie sollen als Zuschauer bei einem Fußballspiel am 12. August 2011 im Lustenauer Reichshofstadion zudem ein Neonazi-Lied gesungen haben.

Verhetzung zur Last gelegt

Dem Beamten, dessen Prozess unter dem Vorsitz von Richter Othmar Kraft um 8.30 Uhr beginnt, wird auch Verhetzung zur Last gelegt. Der Angeklagte soll in Postings im Internet in Vorarlberg lebende Türken menschenunwürdig beschimpft und verächtlich gemacht haben. Demnach sind für ihn Türken “üble Schmarotzer”, die das Sozialsystem missbrauchen, heißt es in der Anklageschrift. Ihnen sollte man “Annehmlichkeiten streichen”, dann würden sie abhauen. Denn “wo nichts zu holen ist, gehen sie wieder”. Türken würden in Vorarlberg nach diesem Motto leben: “Arbeiten sollen andere.”

Keine Ausländer hingegen sind für den österreichischen Beamten in Vorarlberg lebende Deutsche. “Gegen die Deutschen habe ich nichts”, soll der dem Finanzministerium unterstellte Beamte für jeden lesbar auf der Internetplattform geschrieben haben. Die Deutschen sehe er nicht als Ausländer, sondern “eher als Brüder”.

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