Neue/Seff Dünser
Dem ehemaligen Gesetzeshüter werden in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch Gesetzesbrüche vorgeworfen. Der frühpensionierte Polizist wurde wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs angeklagt. Der Familienvater soll zwischen 2005 und 2013 zu Unrecht 50.789,67 Euro an Wohnbeihilfe für seine Mietwohnung erhalten haben. Der 50-jährige Unterländer hatte in seinen jährlichen Anträgen ans Amt der Landesregierung verschwiegen, dass er Eigentümer einer anderen Wohnung ist.
Im Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler ist noch kein Urteil ergangen. Die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde gestern zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens vertagt. Denn sein Mandant sei wegen seiner manisch-depressiven Erkrankung zurechnungsunfähig gewesen und daher freizusprechen, meint Verteidiger Karl-Heinz Plankel.
Der Angeklagte sagte, er habe seine Eigentumswohnung nicht als Vermögen gesehen, weil mit den Mieteinnahmen der Wohnungskredit bedient worden sei.
Keine Beihilfe. Ein Landesbediensteter sagte als Zeuge, der Angeklagte hätte keine Wohnbeihilfe erhalten, wenn die Eigentumswohnung wie vorgeschrieben angegeben worden wäre.
In einem Zivilprozess am Landesgericht wurde der Ex-Polizist bereits rechtskräftig dazu verurteilt, dem Land die Wohnbeihilfe von 50.789,67 Euro zurückzuzahlen.
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