Damals war nicht klar, ob der Mann seine 67-jährige, pflegebedürftige Lebensgefährtin eventuell töten wollte. So ging die Sache zurück an die Staatsanwaltschaft. Ein Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des bislang unbescholtenen Unterländers wurde eingeholt. Jetzt soll erneut darüber entschieden werden, was er seiner Freundin damals allenfalls antun wollte.
Überlastet
Der Pensionist war offensichtlich mit der langjährigen Pflege seiner Partnerin an der Belastungsgrenze angelangt. In einem Streit presste er ihr das Kissen ins Gesicht und würgte sie. Sie überlebte den Angriff nur knapp. Ein anderes Mal ohrfeigte er sie. So hält es jedenfalls der eingebrachte Strafantrag fest. Ob der Rentner die Frau, die mittlerweile in einem Pflegeheim untergebracht ist, wirklich absichtlich schwer verletzen wollte, muss Richter Othmar Kraft Anfang April entscheiden. So lange gilt der Mann als unschuldig.
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