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Angebliche Wilderei in Vorarlberg mit juristischem Nachspiel

Ein angeblicher Fall von Wilderei sorgt in Vorarlberg derzeit für Aufsehen. Laut Vorarlberger Medienberichten sollen mehrere Schweizer Jäger vergangenen Mittwoch mit einem Pistengerät in Sibratsgfäll (Bregenzerwald) auf Treibjagd gegangen sein und in einem fremden Revier gewildert haben. Zudem sollen sie einen Rehbock und zwei trächtige Geißen angeschossen und verbluten lassen haben.


Die Wellen der Empörung schlugen am Dienstag hoch im Land. Vor allem unter der Vorarlberger Jägerschaft war der Unmut über die vermutlich vier Schweizer Jäger und einen heimischen Jagdaufseher groß. “In eineinhalb Meter Schnee verfolgten sie das Wild auf einem Pistengerät”, berichtete Augenzeuge und Jäger Reinhold Penz gegenüber dem ORF Vorarlberg. Das passierte “in einer Zeit, in der man das Wild eigentlich in Ruhe lassen sollte”, empörte sich Penz.

Harte Worte fand Landesjägermeister Ernst Albrecht. Er sprach von einer “Verrohung der Jagd” und ortete eine “gröbliche Verletzung des Tierschutzes”. Die Verantwortung des Jägers beziehe sich weitestgehend auf den Tierschutz, stellte er gegenüber den “Vorarlberger Nachrichten” (VN) fest. Dieser sei bei einer Jagd mit Kettenfahrzeugen nicht gegeben. Albrich sparte auch nicht mit Kritik am Land Vorarlberg. Der Vorfall vergangene Woche sei ein Resultat “extrem strenger Vorgaben des Landes zur Reduktion des Wildbestandes”. Die Aufhebung von Schonzeiten und Freihaltezonen sei zwar aus forstlicher Sicht zu verstehen, aber seiner Meinung nach überzogen. Wild werde getötet, “egal wie”, sagte Albrich und nannte diese Praxis “eine Bankrotterklärung für den hiesigen Tierschutz”.

Der zuständige Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) hat unterdessen umgehend eine restlose Aufklärung des Zwischenfalls gefordert. Entsprechende Erhebungen seien von der Polizei Hittisau bereits eingeleitet worden. Der Bericht der Polizei soll zudem auch der Jagdbehörde vorgelegt werden. Sie wird prüfen, ob ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet wird. Ein schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht wäre zudem auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

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