Durch diese Verordnung will die Kommission den vermutlich krebserregenden Stoff Acrylamid reduzieren. Dieser Stoff entsteht unter anderem beim Erhitzen von stärkehaltigen Lebensmittel wie Pommes, Chips oder Brot.
Sinnlose Verordnung
Andrew Nussbaumer, Obmann der Fachgruppe Gastronomie, appelliert in diesem Zusammenhang an die Vernunft der Politiker. “Macht kein Gold Plating daraus, wie es bei der Allergenverordnung gemacht wurde”, so Nussbaumer. Denn für die Gastronomen ist diese Verordnung laut Nussbaumer sinnlos.
Das ändert sich für die Wirte
Noch gibt es keine Strafen für einen Verstoß an dieser Verordnung. Es wird jedoch zu Kontrollen kommen, an welchen sich Kontrolleure einen Lokalaugenschein verschaffen. Aktuell müssen die Betriebe jedoch mehrere Aspekte beachten. So dürfen Kartoffeln unter anderem nicht unter sechs Grad gelagert werden. Das Öl in der Fritteuse darf nicht über 175 Grad erhitzt werden. Ebenfalls muss eine Farbtabelle, mit dem Bräunungsgrad der Pommes anzeigt, aufhängen
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