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An einem Tag gleich zwei Verurteilungen

17-jähriger wurde gleich zweimal verurteilt
17-jähriger wurde gleich zweimal verurteilt ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Geldstrafen für 17-Jährigen, gestern am Bezirksgericht, danach am Landesgericht.

Der unbescholtene 17-Jährige wurde gestern Vormittag in Feldkirch gleich an zwei Gerichten zu Geldstrafen verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Serbe zuerst am Bezirksgericht wegen Körperverletzung und gleich danach am Landesgericht wegen Einbruchsdiebstahls und schwerer Sachbeschädigung.

Über den Arbeitslosen wurde am BG eine teilbedingte Geldstrafe von 120 Euro verhängt – 30 Tagessätze zu je vier Euro. Davon beträgt der unbedingte Teil 60 Euro.

Das Landesgericht maß danach die Strafe für den geständigen Angeklagten mit 240 Tagessätzen zu je vier Euro aus – also 960 Euro. Der davon zu bezahlende Teil macht 480 Euro aus.

Keines der beiden Urteile ist rechtskräftig. Die beiden Geldstrafen belaufen sich auf insgesamt 1080 Euro, davon 560 Euro unbedingt. Dazu kommen 2300 Euro aus der Einbruchsbeute, die er zusammen mit einem geständigen Mittäter zurückzuzahlen hat.

Für gewöhnlich koordiniert die Justiz Prozesstermine so, dass ein Angeklagter sich nicht an einem Tag an zwei Gerichten in Strafverhandlungen zu verantworten hat. Es hätte so sein sollen, dass das Landesgericht auch über das am Bezirksgericht angeklagte Delikt verhandelt. Warum das im gegenständlichen Fall anders war, ist nicht bekannt.

Der am Einbruch in ein Geschäft mitbeteiligte 19-Jährige kam ebenfalls mit einer Geldstrafe davon. Der geständige und unbescholtene Arbeitslose wurde zu 1120 Euro verurteilt, 280 Tagessätze zu je vier Euro, davon 560 Euro unbedingt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Noch nicht entschieden wurde im Fall des 17-Jährigen über eine weitere angeklagte Sachbeschädigung. Er hat gestern am Landesgericht angerufen, er verspäte sich ein wenig, weil er sich am Bezirksgericht befinde. Das Landesgericht ging zunächst davon aus, dass er das Landesgericht mit dem Bezirksgericht verwechselt und sich irrtümlich zum BG begeben hatte.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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