Ein 43-jähriger Mountainbiker war auf dem Hochwasserschutzdamm flussabwärts der Bregenzer Ache entlang gefahren. Beim sogenannten “Wasserfall” geht der Weg in eine Stiege und eine rund 30 Zentimeter breite Rampe über. Dadurch wird ein Höhenunterschied von rund 2,5 Metern überwunden. Trotz rechtwinkligem Holzzaun, der den Weg zuvor wie einen Trichter verschmälert, kam die Warnung für den Radler zu spät. Auch das rund fünf Meter zuvor angebrachte Gefahrenzeichen „Achtung – 50 %iges Gefälle“, welches mindestens 20 Meter davor gut sichtbar war, war laut Gericht nicht Warnung genug. Der Mann, der sich bei seinen mehrfachen Überschlägen schwer verletzte, forderte 19.600 Euro.
Zur Hälfte selbst schuld
Beide Instanzen, Feldkirch und Innsbruck, stimmten zu, dass die Stelle unzureichend gesichert war. „Andererseits hätte der Kläger bei gehöriger Aufmerksamkeit rechtzeitig bremsen, absteigen und den Unfall verhindern können“, räumt die Justiz allerdings ein. So wurde die Schuld 50 zu 50 aufgeteilt. Bezüglich des zu bezahlenden Schadens einigten sich die Parteien auf eine Summe von 11.000 Euro für den Verletzten. Bezahlt hat die Haftpflichtversicherung der Beklagten. Das Urteil ist rechtskräftig.
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