Laut Anklage soll Mayer eine Gerichtsbedienstete angewiesen haben, „Beschlüsse und sonstige richterliche Erledigungen vorzubereiten und unter Nachahmung seiner Unterschrift zu unterschreiben, ohne ihm die Akten vorzulegen“. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Richter damit Arbeit ersparen wollte. Ein Verdacht auf Eigen- oder Fremdbevorteilung liege nicht vor. Mayer bestreitet die Vorwürfe. Damit es zu keiner weiteren Verfahrensverzögerung komme, habe man auf einen Einspruch verzichtet, so Verteidiger Martin Mennel gegenüber den VN. Schließlich, so der Anwalt, habe bereits das Ermittlungsverfahren zwei Jahre gedauert.
Prozess am Landesgericht Salzburg?
Wo das Strafverfahren abgewickelt wird, ist indes noch nicht entschieden. Insider gehen aber davon aus, dass der Prozess – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – am Landesgericht Salzburg stattfinden wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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