Einfach ins Wahllokal gehen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die Information, welches das zuständige Wahllokal ist und wann bzw. wie lange dieses geöffnet ist, kann im Bedarfsfall beim Gemeindeamt erfragt werden.
Die auf den Namen der wahlberechtigten Person ausgestellte “Amtliche Wahlinformation” (auch als Wahlausweis bekannt) enthält neben anderen Informationen auch die Wählerverzeichnisnummer, was die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Das Nichtvorhandensein dieses Papiers ist aber kein Grund für einen Ausschluss von der Stimmabgabe, wenn im zuständigen Wahllokal ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt wird.
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