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Amphetamin mit Schüßler-Salzen gestreckt

Ein 25-jähriger Arbeitsloser wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Suchtmittelhandel und unerlaubtem Umgang mit Suchtmitteln zu 1440 Euro unbedingter Geldstrafe sowie vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der junge Bursch hatte Cannabis angebaut, verkauft, getauscht und kleinere Mengen anderer Drogen in Umlauf gebracht. Der bereits Vorbestrafte streckte Amphetamin mit Schüßler-Salzen und machte so aus weniger mehr. Die Drogen wurden zum Teil auch an Minderjährige weiter gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red)

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