“Es ist wichtig, dass die Bundesregierung alle möglichen Kanäle ausschöpft, dass es nicht zu dieser Hinrichtung kommt”, sagte die Asienexpertin von Amnesty International, Verena Harpe. Auch die Forscherin Maya Wang von Human Rights Watch aus Hongkong sprach sich am Donnerstag gegen die Todesstrafe als “schon an sich unumkehrbare, inhumane Bestrafung” aus. Unabhängig davon, ob der Deutsche Berufung einlegt oder nicht, müsse das Urteil vom Obersten Gericht in Peking bestätigt werden, sagte Wang. Wie lange es bis zur möglichen Vollstreckung dauern werde, sei unklar.
36-Jährigen zum Tode verurteilt
Drei Jahre nach dem Prozess hatte das Mittlere Volksgericht in der südostchinesischen Stadt Xiamen den 36-Jährigen am Dienstag wegen des Doppelmordes 2010 an seiner Ex-Freundin aus Münchner Studienzeiten und deren Lebenspartner zum Tode verurteilt. Die Bluttat mit einem Messer und Hammer geschah auf der Straße vor Zeugen. Der Mann hat noch nicht entschieden, ob er in Berufung geht.
Zeitdauer bis zur Hinrichtung ist flexibel
“Die Zeitdauer bis zur Hinrichtung, wenn sie stattfindet, kann ziemlich flexibel sein – Wochen, Monate oder selbst Jahre. Das hängt davon ab, ob er in Revision geht”, sagte Wang. Ob eine Intervention der deutschen Regierung etwas bringen könne, vermochte sie nicht zu sagen. Ausländer aus Europa, den USA oder Australien genössen in Haft zwar gewisse Erleichterungen wie besseres Essen und keinen Zwang zur Arbeit. “Aber ich bin nicht sicher, ob seine Nationalität oder Fürsprache der Bundesregierung das letztendliche Urteil beeinflussen wird.”
Ablehnung der Todesstrafe
Die deutsche Regierung hatte versichert, “alles in ihrer Macht stehende” tun zu wollen, damit das Urteil nicht vollstreckt wird. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin bekräftigte “in kategorischer Form” die Ablehnung jeder Form der Todesstrafe.
“Chance für Gnade ist gering”
Der bekannte chinesische Bürgerrechtsanwalt Mo Shaoping sieht schlechte Aussichten für eine Intervention. Das Oberste Gericht könnte die Bluttat theoretisch mildernd als “Mord aus Leidenschaft” einstufen und die Todesstrafe nicht bestätigen. Dass der Deutsche aber gleich zwei Menschen getötet habe, “dürfte schwer wiegen”. “Die Chance für Gnade in dem Fall ist gering.”
(APA)
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