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AMIS-Pleite - so sieht die Situation in Vorarlberg aus

Das OGH fällte nun ein Urteil in der AMIS-Causa.
Das OGH fällte nun ein Urteil in der AMIS-Causa.
Sieben Jahre nach der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun endgültig die Amtshaftung der Republik Österreich für Anlegerschäden aus der Causa festgestellt. Laut dem der APA vorliegenden OGH-Urteil haftet die Republik für Schäden, die nach dem 1.1.2002 entstanden sind und nicht durch andere Quellen abgedeckt werden können.
Republik Österreich haftet für AMIS-Anlegerschäden

Die nun endgültige rechtskräftige Verurteilung der Republik Österreich ergehe wegen Mängeln in der Finanzaufsicht, erläuterte Anlegeranwalt Harald Christandl am Donnerstag gegenüber der APA. Um dies festzustellen habe man einen Musterprozess geführt, der nun erfolgreich beendet worden sei.

Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik verwies auf die laufende “Generalbereinigung” in der Causa, also Vergleichsangebote an geschädigte AMIS-Anleger. Das OGH-Urteil begrenze die Haftung auf die Zeit nach dem 1.1.2002, die Fonds hätten aber seit 1999 existiert. Der OGH habe also gegenüber den Vorinstanzen die Amtshaftung wesentlich eingeschränkt, so der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn.

In Vorarlberg gibt es rund 1000 von der AMIS-Pleite Betroffene und Geschädigte. Was sich für diese Geschädigte durch das neue OGH-Urteil nun ändert, ist noch nicht klar und abzuschätzen. Dr. Karin Hinteregger, Bereichsleiterin für Wirtschaftspolitik in der Arbeiterkammer Vorarlberg, verwies auf Anfrage von VOL.AT unter anderem auf die komplexe rechtliche Situation in Bezug auf verschiedene Verjährungsfristen. Die Arbeiterkammer stand den hilfesuchenden Betroffenen in der Causa AMIS beratend zur Seite und strebte vor allem außergerichtliche Lösungen zwischen den Beratern und den Geschädigten an.

(APA/VOL.AT)

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